{"id":1146,"date":"2018-04-13T12:17:01","date_gmt":"2018-04-13T11:17:01","guid":{"rendered":"http:\/\/unitedspb.wpengine.com\/?page_id=1146"},"modified":"2021-03-17T09:16:32","modified_gmt":"2021-03-17T08:16:32","slug":"terms-german","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.unitedspb.eu\/de\/terms-german\/","title":{"rendered":"Begriffe Deutsch"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-post\" data-elementor-id=\"1146\" class=\"elementor elementor-1146\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-21b601a elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"21b601a\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\" 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data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/p>\n<p>der Vereniging van Fabrikanten en Groothandelaren in Sportbenodigdheden (F.G.H.S.)<\/p>\n<p><\/p>\n<p><strong><u>Artikel 1. Begriffsdefinitionen<\/u><\/strong><\/p>\n<p>In diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:<\/p>\n<p>F.G.H.S.: die Vereniging van Fabrikanten en Groothandelaren in<\/p>\n<p>Sportbenodigdheden (F.G.H.S.) mit satzungsm\u00e4\u00dfigem Sitz in Utrecht<\/p>\n<p>Verk\u00e4ufer: United Sports Brands Europe BV<\/p>\n<p>K\u00e4ufer:&nbsp; die nat\u00fcrliche oder juristische Person, die Vertragspartei oder eines anderen Rechtsverh\u00e4ltnisses mit dem Verk\u00e4ufer ist oder der der Verk\u00e4ufer ein Angebot oder eine Offerte gemacht hat<\/p>\n<p>Werktage:&nbsp; alle Kalendertage mit Ausnahme von Samstagen,<span style=\"color: var( --e-global-color-text ); font-family: var( --e-global-typography-text-font-family ), Sans-serif; font-weight: var( --e-global-typography-text-font-weight ); font-size: 1rem;\">&nbsp;Sonntagen, dem 1. Januar, dem 2. Osterfeiertag,&nbsp;<\/span><span style=\"color: var( --e-global-color-text ); font-family: var( --e-global-typography-text-font-family ), Sans-serif; font-weight: var( --e-global-typography-text-font-weight ); font-size: 1rem;\">Himmelfahrt, dem 2. Pfingstfeiertag, dem ersten und&nbsp;<\/span><span style=\"color: var( --e-global-color-text ); font-family: var( --e-global-typography-text-font-family ), Sans-serif; font-weight: var( --e-global-typography-text-font-weight ); font-size: 1rem;\">zweiten Weihnachtsfeiertag, den Tagen, die durch die Regierung zu nationalen Feiertagen bestimmt wurden oder bestimmt werden und der Tag, an dem der Geburtstag des K\u00f6nigs offiziell gefeiert wird (K\u00f6nigstag)<\/span><\/p>\n<p>Tage: alle Kalendertage<\/p>\n<p>Schriftlich: darunter fallen auch elektronische\/digitale&nbsp;<span style=\"color: var( --e-global-color-text ); font-family: var( --e-global-typography-text-font-family ), Sans-serif; font-weight: var( --e-global-typography-text-font-weight ); font-size: 1rem;\">(E-Mail-) Nachrichten<\/span><\/p>\n<p>Geistige Eigentumsrechte: alle Rechte des intellektuellen Eigentums und damit<span style=\"color: var( --e-global-color-text ); font-family: var( --e-global-typography-text-font-family ), Sans-serif; font-weight: var( --e-global-typography-text-font-weight ); font-size: 1rem;\">&nbsp;verwandte Rechte, wie Urheberrecht, Markenrecht,&nbsp;<\/span><span style=\"color: var( --e-global-color-text ); font-family: var( --e-global-typography-text-font-family ), Sans-serif; font-weight: var( --e-global-typography-text-font-weight ); font-size: 1rem;\">Patentrecht, Musterrecht, Firmenrecht,&nbsp;<\/span><span style=\"color: var( --e-global-color-text ); font-family: var( --e-global-typography-text-font-family ), Sans-serif; font-weight: var( --e-global-typography-text-font-weight ); font-size: 1rem;\">Datenbankrecht und verwandte Schutzrechte sowie Rechte auf Know-how.<\/span><\/p>\n<p><u>&nbsp;<\/u><\/p>\n<p><strong><u>Artikel 2. Anwendbarkeit und G\u00fcltigkeit<\/u><\/strong><\/p>\n<p>2.1 Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich f\u00fcr alle Angebote und Offerten des Verk\u00e4ufers an den K\u00e4ufer und f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge zwischen dem Verk\u00e4ufer und dem K\u00e4ufer &#8211; gleich welcher Art &#8211; sowie f\u00fcr alle (sonstigen) Rechtshandlungen, Rechtsverh\u00e4ltnisse und Vereinbarungen, unabh\u00e4ngig davon, ob sie sich daraus ergeben oder damit in Zusammenhang stehen. Die Anwendbarkeit der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des K\u00e4ufers wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen und abgelehnt.<\/p>\n<p>2.2 Der Verk\u00e4ufer hat das Recht, diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen jederzeit zu \u00e4ndern und\/oder zu erg\u00e4nzen. Im Falle einer wesentlichen \u00c4nderung wird der Verk\u00e4ufer den K\u00e4ufer mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der betreffenden \u00c4nderung oder Erg\u00e4nzung schriftlich informieren. Sofern der K\u00e4ufer nicht innerhalb von zwei Wochen nach Absendung der schriftlichen Mitteilung schriftlich widerspricht, gilt sein Einverst\u00e4ndnis mit der \u00c4nderung oder Erg\u00e4nzung als stillschweigend gegeben. Etwaige Einkaufskonditionen und sonstige Gesch\u00e4ftsbedingungen des K\u00e4ufers gelten nur dann, wenn mit dem Verk\u00e4ufer ausdr\u00fccklich und schriftlich vereinbart wurde, dass sie unter Ausschluss dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr den Vertrag gelten.<\/p>\n<p>2.3 Im Falle der Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder eines Teils davon bleiben die \u00fcbrigen Bestimmungen in Kraft.<\/p>\n<p><br><\/p>\n<p><u><b>Artikel 3. Zustandekommen von Vertr\u00e4gen<\/b><\/u><\/p>\n<p>3.1Alle vom Verk\u00e4ufer erteilten Angebote, Offerten, Kostenvoranschl\u00e4ge und dergleichen sind unverbindlich, es sei denn, der Verk\u00e4ufer hat ausdr\u00fccklich und schriftlich auf das Gegenteil hingewiesen. Zu den Angeboten, Kostenvoranschl\u00e4gen, Offerten und dergleichen geh\u00f6ren auch Preislisten, Prospekte und sonstige zur Verf\u00fcgung gestellten Informationen.<\/p>\n<p>3.2 Der (Kauf-)vertrag kommt zustande, wenn der K\u00e4ufer eine Bestellung beim Verk\u00e4ufer t\u00e4tigt und dieser Auftrag vom Verk\u00e4ufer angenommen wird. Eine Bestellung erfolgt formlos. Die Annahme eines Auftrags erfolgt durch schriftliche oder elektronische (per E-Mail) Best\u00e4tigung der Bestellung an den K\u00e4ufer durch eine im Namen des Verk\u00e4ufers bevollm\u00e4chtigte Person oder durch Lieferung des Inhalts der Bestellung an den K\u00e4ufer. Ist der Vertrag durch die unberechtigte Vertretung des Verk\u00e4ufers zustande gekommen, so gehen alle daraus entstehenden Folgen zu Lasten und auf Risiko des K\u00e4ufers.<\/p>\n<p>3.3 Der K\u00e4ufer gew\u00e4hrleistet, dass die Person, die im Namen des K\u00e4ufers eine Bestellung t\u00e4tigt, befugt ist, den Vertrag mit dem Verk\u00e4ufer zu schlie\u00dfen. Der K\u00e4ufer beruft sich nicht auf eine unberechtigte Vertretung gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer.<\/p>\n<p>3.4 Ein R\u00fccktritt vom Vertrag ist nicht m\u00f6glich, es sei denn, der Verk\u00e4ufer stimmt schriftlich zu und die betreffende Ware ist noch nicht geliefert worden. Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, die Zustimmung an weitere Bedingungen zu kn\u00fcpfen. Der R\u00fccktritt vom Vertrag ber\u00fchrt die Zahlungsverpflichtungen des Bestellers f\u00fcr bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten nicht.<\/p>\n<p>3.5 \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen von Vertr\u00e4gen sind nur wirksam, wenn sie zwischen Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wurden.<\/p>\n<p>3.6 Eine Lieferverpflichtung entsteht f\u00fcr den Verk\u00e4ufer erst nach Annahme eines Auftrags gem\u00e4\u00df Artikel 3.2 dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen und unbeschadet dessen, was in Artikel 13 dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen festgelegt ist.<\/p>\n<p><br><\/p>\n<p><u><b>Artikel 4. Materialien und Daten, die vom Verk\u00e4ufer zur Verf\u00fcgung gestellt werden<\/b><\/u><\/p>\n<p>4.1 Vom Verk\u00e4ufer an den K\u00e4ufer zur Verf\u00fcgung gestellte Konstruktionszeichnungen, Arbeits- und Detailzeichnungen, Modelle, Computersoftware, Fotos, Muster, Entw\u00fcrfe, Logos, Ma\u00df-, Mengen-, Design-, Farb-, Materialangaben, technische Spezifikationen und\/oder sonstige Materialien und Daten zu den vom Verk\u00e4ufer angebotenen Waren gelten nur als ann\u00e4hernde Beschreibungen der Waren. Der Verk\u00e4ufer \u00fcbernimmt daher keine Gew\u00e4hr f\u00fcr die Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit dieser Materialien und Daten.<\/p>\n<p>4.2 Der Verk\u00e4ufer haftet nicht im Hinblick auf die Verwendung der vorgenannten Materialien und Daten durch den K\u00e4ufer, sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.<\/p>\n<p>4.3 Die in diesem Artikel angegebenen Materialien und Daten bzw. jegliche Rechte an ihnen bleiben Eigentum des Verk\u00e4ufers. Auf die erste Anforderung des Verk\u00e4ufers hin hat der K\u00e4ufer die vorgenannten Materialien und Daten auf seine Kosten an den Verk\u00e4ufer zur\u00fcckzusenden.<\/p>\n<p>4.4 Alle geistigen Eigentumsrechte, die in den in diesem Artikel genannten Materialien und Daten enthalten sind oder sich daraus ergeben, verbleiben (weiterhin) beim Verk\u00e4ufer und\/oder seinen Lizenzgebern. Nichts in diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen zielt auf die \u00dcbertragung jeglicher geistigen Eigentumsrechte auf den K\u00e4ufer ab.<\/p>\n<p>4.5 Der K\u00e4ufer darf die in Artikel 4 genannten Materialien und Daten nur im Rahmen der Ausf\u00fchrung des Vertrages verwenden. Unbeschadet des Vorstehenden d\u00fcrfen weder die Waren noch die in Artikel 4 genannten Materialien und Daten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verk\u00e4ufers Dritten zur Verf\u00fcgung gestellt oder \u00fcbergeben werden, gleichg\u00fcltig ob zur Wiederverwendung oder nicht. Der K\u00e4ufer garantiert, dass diese Verpflichtung auch allen seinen Mitarbeitern auferlegt wird und er f\u00fcr deren Einhaltung verantwortlich ist.<\/p>\n<p><br><\/p>\n<p><u><b>Artikel 5.&nbsp; Durch den K\u00e4ufer zur Verf\u00fcgung gestellte Daten<\/b><\/u><\/p>\n<p>5.1 Der Verk\u00e4ufer geht davon aus, dass die dem Verk\u00e4ufer vom K\u00e4ufer zur Verf\u00fcgung gestellten Konstruktionszeichnungen, Arbeits- und Detailzeichnungen, Computersoftware, Modelle, Fotos, Muster, Entw\u00fcrfe, Logos, angegebenen Ma\u00dfe, Mengen, Ausf\u00fchrungen, Farben, Materialien, technischen Spezifikationen und\/oder sonstigen Materialien und Daten ausreichend, richtig und vollst\u00e4ndig sind, ohne dass der Verk\u00e4ufer zu einer weiteren Untersuchung verpflichtet ist.<\/p>\n<p>5.2 Der K\u00e4ufer stellt den Verk\u00e4ufer von allen Sch\u00e4den und Kosten im Zusammenhang mit gerichtlichen und\/oder au\u00dfergerichtlichen Anspr\u00fcchen Dritter frei, die behaupten, dass durch die Verwendung der in diesem Artikel genannten Materialien und Daten durch den Verk\u00e4ufer ein geistiges Eigentumsrecht oder ein anderes Recht dieser Dritten verletzt wurde.<\/p><p><br><\/p>\n<p><u><b>Artikel 6. Lieferung und Risiko <\/b><\/u><\/p>\n<p>6.1 Die Ware ist vom Verk\u00e4ufer auf die in der Bestellung angegebene oder (nachtr\u00e4glich) schriftlich vereinbarte Weise an den oder die vereinbarten Orte zu liefern bzw. zur Lieferung zu versenden.<\/p>\n<p>6.2 Soweit nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt der Transport auf Kosten und Gefahr des K\u00e4ufers.<\/p>\n<p>6.3 Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, die Ware an dem\/den vereinbarten Ort(en) zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem der Verk\u00e4ufer sie ihm liefert oder liefern l\u00e4sst oder zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihm vereinbarungsgem\u00e4\u00df zur Verf\u00fcgung gestellt wird. Bleibt der K\u00e4ufer diesbez\u00fcglich in Verzug, so gehen die dadurch entstehenden Sch\u00e4den und Kosten zu seinen Lasten.<\/p>\n<p>6.4 Der Verk\u00e4ufer bem\u00fcht sich, die Ware ordnungsgem\u00e4\u00df und zweckm\u00e4\u00dfig zu verpacken.<\/p><p><br><\/p>\n<p><u><b>Artikel 7. Lieferzeiten \/ Lieferung auf Abruf <\/b><\/u><\/p>\n<p>7.1 Der Verk\u00e4ufer bem\u00fcht sich, die Ware zu dem\/den im Auftrag angegebenen Zeitpunkt(en) oder unmittelbar nach Ablauf der Lieferfrist(en) zu liefern. Wurde eine Lieferfrist vereinbart, so beginnt sie mit dem Datum, an dem der Verk\u00e4ufer den Auftrag schriftlich angenommen hat. Bei der \u00dcberschreitung einer Lieferfrist ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, ohne zu einer Entsch\u00e4digung verpflichtet zu sein, die Ware sp\u00e4testens 20 Werktage nach Ablauf der Lieferfrist zu liefern.<\/p>\n<p>7.2 Stehen die bestellten Waren dem K\u00e4ufer zur Verf\u00fcgung, werden jedoch vom K\u00e4ufer nicht angenommen, so ist der Verk\u00e4ufer nach eigenem Ermessen berechtigt, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf:<\/p>\n<p>&#8211; Entweder die Waren \u00fcber eine schriftliche Mitteilung an den K\u00e4ufer zu liefern, wobei die Waren ab dem Zeitpunkt der Absendung dieser Mitteilung beim Verk\u00e4ufer oder beim Spediteur auf Kosten und Gefahr des K\u00e4ufers, einschlie\u00dflich der Gefahr der Verschlechterung, gelagert werden.<\/p>\n<p>&#8211; Oder den Vertrag mit dem K\u00e4ufer ganz oder teilweise auf die in Artikel 10 genannte Weise aufzul\u00f6sen und die Waren an (einen) Dritte(n) zu verkaufen und zu liefern. Der K\u00e4ufer haftet f\u00fcr alle Sch\u00e4den, die dem Verk\u00e4ufer hierdurch entstehen.<\/p>\n<p>7.3 Wenn ein Dritter gegen die Lieferung des Verk\u00e4ufers Einspruch erhebt und dieser Einspruch dem K\u00e4ufer zuzurechnen ist, ist der Verk\u00e4ufer unbeschadet des Vorstehenden berechtigt, diese Lieferung auszusetzen und\/oder sofort zu stoppen und vom K\u00e4ufer eine Verg\u00fctung der entstandenen Kosten und Sch\u00e4den zu verlangen, ohne dass der Verk\u00e4ufer dem K\u00e4ufer gegen\u00fcber zu Schadenersatz verpflichtet ist.<\/p>\n<p>7.4 Wurden bei der Lieferung auf Abruf keine Zahlungsbedingungen festgelegt, so hat der Verk\u00e4ufer drei Monate nach Auftragserteilung Anspruch auf die vollst\u00e4ndige Zahlung des Gesamtauftrages.<\/p>\n<p>7.5 Bei der Lieferung auf Abruf verpflichtet sich der K\u00e4ufer gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer, sp\u00e4testens innerhalb von 3 Monaten nach der Bestellung die Gesamtmenge der vom K\u00e4ufer bestellten Waren abzurufen. Die innerhalb dieser Frist nicht abgerufenen Waren lagern f\u00fcr eine vom Verk\u00e4ufer anzugebende maximale Dauer auf Kosten und Gefahr des K\u00e4ufers &#8211; einschlie\u00dflich des Risikos der Qualit\u00e4ts- und Wertminderung &#8211; beim Verk\u00e4ufer oder dem Frachtf\u00fchrer. Artikel 9.1 gilt dabei \u00fcbereinstimmend.<\/p>\n<p>Nach Ablauf der vom Verk\u00e4ufer anzugebenden maximalen Lagerdauer ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, nach eigenem Ermessen und ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, den Vertrag mit dem K\u00e4ufer auf die in Artikel 10 unten genannte Weise ganz oder teilweise aufzul\u00f6sen und die Waren an (einen) Dritte(n) zu verkaufen und zu liefern. In diesem Fall haftet der K\u00e4ufer f\u00fcr alle Sch\u00e4den, die dem Verk\u00e4ufer hierdurch entstehen.<\/p><p><br><\/p>\n<p><u><b>Artikel 8. Preise, Rechnungslegung und Zahlung <\/b><\/u><\/p>\n<p>8.1 Alle Preise, die der Verk\u00e4ufer dem K\u00e4ufer anbietet, sind Nettopreise und verstehen sich ausschlie\u00dflich Umsatzsteuer, Versicherung und Transportkosten, sofern nicht ausdr\u00fccklich anders angegeben. Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, die angebotenen Preise jederzeit vor Abschluss des Vertrages im Sinne von Artikel 3.2 zu \u00e4ndern.<\/p>\n<p>8.2 Der Verk\u00e4ufer hat nach dem Zustandekommen des Vertrages das Recht auf Preis\u00e4nderung, wenn die Preissteigerung die Folge eines der folgenden Faktoren ist: i) Steuererh\u00f6hungen oder Erh\u00f6hungen anderer Abgaben und\/oder beh\u00f6rdlicher Lasten, ii) ver\u00e4nderte Wechselkurse, iii) Lohnsteigerung, Erh\u00f6hung der Transportkosten und\/oder Einkaufspreise. Der K\u00e4ufer ist in diesem Fall jederzeit zur Aufl\u00f6sung des Vertrags innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach schriftlicher Bekanntgabe der Preis\u00e4nderung an ihn gem\u00e4\u00df Artikel 10 berechtigt, ohne dass der Verk\u00e4ufer zu irgendeinem etwaigen Schadensersatz verpflichtet ist.<\/p>\n<p>8.3 Liegt der Rechnungsbetrag einer gelieferten Sendung unter EUR 250,00, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, einen Zuschlag exklusive Umsatzsteuer f\u00fcr Verwaltungskosten zu berechnen.<\/p>\n<p>8.4 Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, vor der Lieferung zu fakturieren und eine vollst\u00e4ndige oder teilweise Zahlung zu verlangen. Die Zahlung muss innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist. Eine Zahlung kann auch f\u00fcr Teillieferungen gefordert werden. Der Verk\u00e4ufer ist jederzeit berechtigt, die Lieferung auszusetzen, bis der K\u00e4ufer eine Anzahlung geleistet hat.<\/p>\n<p>8.5 Hat der K\u00e4ufer die f\u00e4lligen Betr\u00e4ge nicht innerhalb der vereinbarten Frist vollst\u00e4ndig bezahlt, ger\u00e4t er nach Ablauf dieser Frist &#8211; oder 30 Tage nach Rechnungsdatum &#8211; in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. In diesem Fall:<\/p>\n<ol>\n<li>a) schuldet der K\u00e4ufer Zinsen auf den ausstehenden Betrag in H\u00f6he des gesetzlichen Handelszinses gem\u00e4\u00df Artikel 6:119a des niederl\u00e4ndischen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs (BW) ab dem Datum, an dem der geschuldete Betrag f\u00e4llig wurde, bis zum Zeitpunkt der Zahlung und<\/li>\n<li>b) alle dem Verk\u00e4ufer im Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug entstehenden Kosten, wie Prozesskosten und au\u00dfergerichtliche Kosten, einschlie\u00dflich der Kosten f\u00fcr einen Rechtsbeistand, Gerichtsvollzieher und Inkassob\u00fcros, gehen zu Lasten des K\u00e4ufers. Die au\u00dfergerichtlichen Kosten (auch Mindestkosten) werden auf der Grundlage des Erlasses \u00fcber die Standardisierung von Inkassokosten (Besluit Normering Incassokosten) berechnet.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Dies alles gilt unbeschadet der sonstigen Rechtsmittel des Verk\u00e4ufers gem\u00e4\u00df diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen und\/oder geltendem Recht, einschlie\u00dflich des Rechts auf Schadensersatz.<\/p>\n<p><\/p>\n<p>8.6 F\u00fcr den Fall, dass den vom Verk\u00e4ufer gerichtlich geltend gemachten Zahlungsanspr\u00fcchen ganz oder teilweise stattgegeben wird, hat der K\u00e4ufer dem Verk\u00e4ufer alle dem Verk\u00e4ufer entstandenen Verfahrenskosten einschlie\u00dflich der Kosten des Rechtsbeistandes zu erstatten, und zwar auch solche Betr\u00e4ge, die vom Gericht nicht zugesprochen wurden, es sei denn, der Verk\u00e4ufer wurde allein zum Tragen der Verfahrenskosten verurteilt.<\/p>\n<p>8.7 Zahlungen des K\u00e4ufers dienen immer zur Zahlung aller f\u00e4lligen Zinsen und Kosten und in der Folge zur Zahlung der am l\u00e4ngsten ausstehenden f\u00e4lligen Rechnungen, auch wenn der K\u00e4ufer angibt, dass sich die Zahlung auf eine (sp\u00e4tere) Rechnung bezieht.<\/p>\n<p>8.8 Der K\u00e4ufer ist nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtungen auszusetzen, es sei denn, der Verk\u00e4ufer hat best\u00e4tigt, dass die Beanstandungen des K\u00e4ufers bez\u00fcglich einer Rechnung berechtigt sind und diese Beanstandungen Auswirkungen auf die H\u00f6he der Rechnung haben. Der K\u00e4ufer ist nicht zur Aufrechnung berechtigt.<\/p>\n<p>8.9&nbsp;<span style=\"color: var( --e-global-color-text ); font-family: var( --e-global-typography-text-font-family ), Sans-serif; font-weight: var( --e-global-typography-text-font-weight ); font-size: 1rem;\">Alle in diesem Artikel genannten Fristen sind Endfristen im Sinne von Art. 6:83(a) des niederl\u00e4ndischen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches (BW).<\/span><\/p><p><span style=\"color: var( --e-global-color-text ); font-family: var( --e-global-typography-text-font-family ), Sans-serif; font-weight: var( --e-global-typography-text-font-weight ); font-size: 1rem;\"><br><\/span><\/p>\n<p><u><b>Artikel 9. Eigentumsvorbehalt und andere Sicherheiten <\/b><\/u><\/p>\n<p>9.1&nbsp;<span style=\"color: var( --e-global-color-text ); font-family: var( --e-global-typography-text-font-family ), Sans-serif; font-weight: var( --e-global-typography-text-font-weight ); font-size: 1rem;\">Unbeschadet der Bestimmungen in diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen bleiben alle vom Verk\u00e4ufer zu irgendeinem Zeitpunkt gelieferten Waren Eigentum des Verk\u00e4ufers, bis alle Forderungen des Verk\u00e4ufers gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer, im Sinne von Artikel 92 Buch 3 des niederl\u00e4ndischen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches (BW), gleich aus welchem Grund und ungeachtet der Verj\u00e4hrung, einschlie\u00dflich Zinsen und Kosten, durch Zahlung des K\u00e4ufers getilgt worden sind. Vor der vollst\u00e4ndigen Zahlung ist der K\u00e4ufer nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpf\u00e4nden oder deren Eigentum zu \u00fcbertragen, ausgenommen die vom Verk\u00e4ufer gelieferte Ware, die der K\u00e4ufer im Rahmen seines normalen Gesch\u00e4ftsbetriebs \u00fcbertr\u00e4gt. Im Falle eines Versto\u00dfes dagegen sowie im Falle der vollst\u00e4ndigen oder teilweisen Anwendbarkeit von Artikel 10 dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, alle vom Verk\u00e4ufer gelieferten Waren zur\u00fcckzunehmen oder von dem Ort, an dem sich diese Waren befinden, zur\u00fccknehmen zu lassen, ohne dass es einer Genehmigung des K\u00e4ufers oder des Gerichts bedarf. Gleichzeitig wird dann jede Forderung des Verk\u00e4ufers sofort und in voller H\u00f6he f\u00e4llig.<\/span><\/p>\n<p>9.2 Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren mit der erforderlichen Sorgfalt und als erkennbares und unverwechselbares Eigentum des Verk\u00e4ufers aufzubewahren. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, die Waren f\u00fcr die Dauer des Eigentumsvorbehaltes gegen Feuer-, Wasser- und Explosionssch\u00e4den sowie gegen Diebstahl zu versichern und dem Verk\u00e4ufer auf Verlangen die Policen dieser Versicherungen zur Einsichtnahme zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n<p>9.3 F\u00fcr den Fall, dass der Verk\u00e4ufer seine in Absatz 1 genannten Rechte aus\u00fcben m\u00f6chte, erm\u00e4chtigt der K\u00e4ufer den Verk\u00e4ufer oder einen von ihm zu benennenden Dritten hiermit bedingungslos und unwiderruflich, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum des Verk\u00e4ufers befindet (oder befinden k\u00f6nnte), und dieses Eigentum mitzunehmen. Daraus eventuell entstehende Kosten gehen zu Lasten des K\u00e4ufers.<\/p>\n<p>9.4 Wenn die Finanzlage und\/oder das Zahlungsverhalten des K\u00e4ufers nach Ansicht des Verk\u00e4ufers dazu Anlass gibt, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, vom K\u00e4ufer f\u00fcr die erste oder nachfolgende Lieferungen unverz\u00fcglich eine Sicherheit in einer vom Verk\u00e4ufer zu bestimmenden Form zu verlangen und\/oder eine Vorauszahlung zu leisten. Wenn der K\u00e4ufer die geforderte Sicherheit nicht stellt, ist der Verk\u00e4ufer unbeschadet seiner sonstigen Rechte berechtigt, die weitere Erf\u00fcllung des Vertrages unverz\u00fcglich auszusetzen oder ihn aufzul\u00f6sen, ohne selbst zu irgendeinem Schadenersatz gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer verpflichtet zu sein, und alles, was der K\u00e4ufer dem Verk\u00e4ufer aus welchem Grund auch immer schuldet, wird sofort f\u00e4llig und zahlbar.<\/p><p><br><\/p>\n<p><u><b>Artikel 10. Aufl\u00f6sung und Aufschub<\/b><\/u><\/p>\n<p>10.1 Die Aufl\u00f6sung des Vertrages kann ausschlie\u00dflich schriftlich erfolgen. Die Aufl\u00f6sung des Vertrages wegen zurechenbarer M\u00e4ngel ist nach Ablauf einer Ausschlussfrist sofort nach Ablauf dieser Frist m\u00f6glich. In allen anderen F\u00e4llen, in denen noch kein Verzug vorliegt, ist eine Aufl\u00f6sung nur nach einer schriftlichen, m\u00f6glichst detaillierten Inverzugsetzung zul\u00e4ssig, die eine angemessene Frist zur Erf\u00fcllung setzt.<\/p>\n<p>10.2 F\u00fcr den Fall, dass dem K\u00e4ufer oder dem Verk\u00e4ufer ein Zahlungsaufschub gew\u00e4hrt wird oder ein solcher angedroht wird, wenn ein Insolvenzantrag des K\u00e4ufers oder des Verk\u00e4ufers gestellt wird, wenn der K\u00e4ufer oder der Verk\u00e4ufer f\u00fcr insolvent erkl\u00e4rt wird, wenn der K\u00e4ufer seine Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit einstellt, wenn die Aufl\u00f6sung der juristischen Person beschlossen wird oder wenn der Verk\u00e4ufer oder der K\u00e4ufer Informationen erh\u00e4lt, die mit angemessener Sicherheit darauf hindeuten, dass der K\u00e4ufer oder der Verk\u00e4ufer wahrscheinlich nicht in der Lage sein wird, ihren Verpflichtungen nachzukommen, ist der Verk\u00e4ufer oder der K\u00e4ufer berechtigt, alle zu diesem Zeitpunkt bestehenden Vertr\u00e4ge ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung per Einschreiben aufzul\u00f6sen, ohne gerichtliche Beteiligung erforderlich ist.<\/p>\n<p>10.3 Im Falle der Aufl\u00f6sung des Vertrages werden die Waren, die der Verk\u00e4ufer bereits geliefert hat, und die damit verbundene Zahlungsverpflichtung nicht r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht, es sei denn, der K\u00e4ufer weist nach, dass der Verk\u00e4ufer in Bezug auf den wesentlichen Teil dieser Leistung in Verzug ist. Betr\u00e4ge, die der Verk\u00e4ufer vor der Aufl\u00f6sung im Zusammenhang mit dem, was er in Ausf\u00fchrung des Vertrages bereits ordnungsgem\u00e4\u00df geleistet oder geliefert hat, in Rechnung gestellt hat, bleiben unter Beachtung des vorigen Satzes in voller H\u00f6he f\u00e4llig und werden zum Zeitpunkt der Aufl\u00f6sung sofort zahlbar.<\/p>\n<p>10.4 Diese Aufl\u00f6sung kann sich nach dem Ermessen des Verk\u00e4ufers auch auf bereits gelieferte Waren aus demselben Vertrag beziehen, wenn diese Waren nach diesem Vertrag (Auftragsbest\u00e4tigung) als Set h\u00e4tten geliefert werden sollen. In der\/den vorgenannten Situation(en) ist der K\u00e4ufer berechtigt, die Ware auf eigene Kosten und Gefahr an den Verk\u00e4ufer zur\u00fcckzusenden und eventuell geleistete Zahlungen f\u00fcr die Ware vom Verk\u00e4ufer zur\u00fcckzufordern.<\/p>\n<p>10.5 Wenn der K\u00e4ufer irgendeine Verpflichtung aus einem Vertrag mit dem Verk\u00e4ufer nicht erf\u00fcllt, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, alle zu diesem Zeitpunkt zwischen ihnen bestehenden Vertr\u00e4ge ohne gerichtliche Beteiligung auszusetzen, dies alles unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Rechte des Verk\u00e4ufers in einem solchen Fall.<\/p><p><br><\/p>\n<p><u><b>Artikel 11. Reklamationen <\/b><\/u><\/p>\n<p>11.1 Der K\u00e4ufer beachtet die Vorschriften \u00fcber die Art der Lagerung und den Umgang mit der gelieferten Waren. Der K\u00e4ufer kontrolliert die Ware bei Lieferung oder innerhalb von 3 Werktagen danach.<\/p>\n<p>11.2 Reklamationen von Lieferungen des Verk\u00e4ufers sind vom K\u00e4ufer innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung schriftlich direkt an den Verk\u00e4ufer zu richten, andernfalls erlischt das Recht zur Reklamation und die Lieferung gilt als akzeptiert. Dies ist nur dann anders, wenn der K\u00e4ufer nachweisen kann, dass es sich um einen Mangel handelt, der zum Zeitpunkt der Lieferung bereits bestanden hat, sich aber erst 3 Werktage nach der Lieferung gezeigt hat, und dass der Mangel bei der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Kontrolle nicht erkennbar war oder vern\u00fcnftigerweise nicht erkennbar sein konnte. Reklamationen m\u00fcssen mittels einer schriftlichen (oder per E-Mail) genauen Angabe der Art und des Grundes der Beanstandungen, in jedem Fall einschlie\u00dflich datierter Fotos, die die Beanstandungen zeigen, und unter Vorlage der Packliste und (falls bekannt) der entsprechenden Rechnungsnummer erfolgen. Durch das Einreichen einer Reklamation wird die Verpflichtung zur Zahlung der streitigen Ware ausgesetzt. Der K\u00e4ufer muss die mangelhaften Waren innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der ersten Aufforderung des Verk\u00e4ufers nach Einreichen einer Reklamation ordnungsgem\u00e4\u00df verpackt an den Verk\u00e4ufer senden.<\/p>\n<p>11.3 Bei einer begr\u00fcndeten Reklamation ist der Verk\u00e4ufer verpflichtet, nach die mangelhaften Waren nach eigenem Ermessen nachzubessern oder durch andere Waren gem\u00e4\u00df der Bestellung zu ersetzen, sofern die Neulieferung oder Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist nach der begr\u00fcndeten Reklamation erfolgt. Der K\u00e4ufer hat in diesem Fall kein Recht auf Schadenersatz.<\/p>\n<p>11.4&nbsp;<span style=\"color: var( --e-global-color-text ); font-family: var( --e-global-typography-text-font-family ), Sans-serif; font-weight: var( --e-global-typography-text-font-weight ); font-size: 1rem;\">Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich das Recht vor, eine eventuelle Wertminderung der Ware bei der Bestimmung der Folgen einer begr\u00fcndeten Reklamation zu ber\u00fccksichtigen. Das Vorstehende gilt nicht, wenn der K\u00e4ufer nachweist, dass die Wertminderung vollst\u00e4ndig auf den Verk\u00e4ufer zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.<\/span><\/p>\n<p><\/p>\n<p>11.5 R\u00fccksendungen im Zusammenhang mit Reklamationen, von denen die im zweiten Satz von Absatz 2 genannten Informationen nicht vorab gesendet wurden oder diesen nicht beiliegen, sind nicht zul\u00e4ssig. Sendet der K\u00e4ufer dennoch entgegen dieser Regelung Waren zur\u00fcck oder sendet er Waren unberechtigterweise zur\u00fcck, werden diese auf Gefahr und Kosten des Verk\u00e4ufers, sofern die Annahme vom Verk\u00e4ufer nicht verweigert wurde, zur Verf\u00fcgung des K\u00e4ufers gehalten, ohne dass eine Anerkennung der Richtigkeit eines etwaigen Garantieanspruches m\u00f6glich ist. Die Kosten f\u00fcr unbegr\u00fcndete R\u00fccksendungen gehen zu Lasten des K\u00e4ufers.<\/p><p><br><\/p>\n<p><u><b>Artikel 12. Garantie und Haftung <\/b><\/u><\/p>\n<p>12.1 Angaben des Verk\u00e4ufers oder in seinem Namen \u00fcber die Beschaffenheit, Zusammensetzung, Anwendungsm\u00f6glichkeiten, Eigenschaften und Behandlung der gelieferten Waren sind indikativ und gelten nur dann als Garantie, wenn sie vom Verk\u00e4ufer ausdr\u00fccklich schriftlich in Form einer Garantie best\u00e4tigt werden.<\/p>\n<p>12.2 Wenn der K\u00e4ufer w\u00e4hrend der Garantiefrist ohne vorherige Zustimmung des Verk\u00e4ufers Reparaturen oder \u00c4nderungen an den gelieferten Waren vornimmt oder vornehmen l\u00e4sst, erlischt die Garantiepflicht sofort.<\/p>\n<p>12.3 Der Verk\u00e4ufer haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf einem Mangel, einer unerlaubten Handlung oder einer sonstigen Handlung des Verk\u00e4ufers beruhen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder bewusste Fahrl\u00e4ssigkeit des Verk\u00e4ufers pers\u00f6nlich oder von zur Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Verk\u00e4ufers geh\u00f6renden leitenden Angestellten vor.<\/p>\n<p>12.4 Haftet der Verk\u00e4ufer ungeachtet der Bestimmungen aus 12.3, beschr\u00e4nkt sich diese Haftung auf den Ersatz des vom K\u00e4ufer erlittenen direkten Schadens bis zur H\u00f6he des Rechnungsbetrags f\u00fcr den betreffenden (Teil-)Vertrag oder Auftrag. In keinem Fall jedoch \u00fcbersteigt die Gesamthaftung des Verk\u00e4ufers f\u00fcr unmittelbare Sch\u00e4den, gleich aus welchem Grund, EUR 50.000,00.<\/p>\n<p>12.5 Unter einem direkten Schaden ist ausschlie\u00dflich zu verstehen:<\/p>\n<ol>\n<li>angemessene Kosten, die der K\u00e4ufer aufwenden m\u00fcsste, um die Erf\u00fcllung des Vertrages durch den Verk\u00e4ufer herbeizuf\u00fchren Dieser alternative Schaden wird jedoch nicht ersetzt, wenn der Vertrag durch oder auf Veranlassung des K\u00e4ufers aufgel\u00f6st wird. <br>b. angemessene Kosten f\u00fcr die Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, soweit es sich um einen unmittelbaren Schaden im Sinne dieses Vertrages handelt<\/li>\n<li>angemessene Kosten, die zur Schadensvermeidung oder -begrenzung entstanden sind, sofern der K\u00e4ufer nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des unmittelbaren Schadens im Sinne dieses Vertrages gef\u00fchrt haben.<\/li>\n<\/ol>\n<p><br><\/p><p>12.6&nbsp;<span style=\"color: var( --e-global-color-text ); font-family: var( --e-global-typography-text-font-family ), Sans-serif; font-weight: var( --e-global-typography-text-font-weight ); font-size: 1rem;\">Au\u00dfer bei Vorsatz oder bewusster Fahrl\u00e4ssigkeit ist die Haftung des Verk\u00e4ufers f\u00fcr Folgesch\u00e4den ausgeschlossen. Als Folgesch\u00e4den gelten auch entgangener Gewinn und Betriebsunterbrechung. Die Bestimmungen aus Artikel 12.4 gelten \u00fcbereinstimmend.<\/span><\/p>\n<p>12.7 Voraussetzung f\u00fcr das Bestehen eines etwaigen Schadensersatzanspruches ist stets, dass der K\u00e4ufer dem Verk\u00e4ufer den Schaden so schnell wie m\u00f6glich nach dessen Eintritt schriftlich anzeigt. Ein etwaiger Schadensersatzanspruch gegen den Verk\u00e4ufer verj\u00e4hrt bereits mit Ablauf von 6 Monaten nach Kenntnisnahme des Schadens\/der Forderung. Unter Kenntnisnahme ist zu verstehen: der Zeitpunkt, in dem der K\u00e4ufer wusste oder h\u00e4tte wissen m\u00fcssen, dass ein Schaden vorliegt.<\/p><p><br><\/p>\n<p><u><b>Artikel 13. H\u00f6here Gewalt <\/b><\/u><\/p>\n<p>13.1 Keine der Parteien ist verpflichtet, irgendeine Verpflichtung zu erf\u00fcllen, wenn sie durch h\u00f6here Gewalt daran gehindert wird.<\/p>\n<p>13.2 Unter h\u00f6herer Gewalt wird jeder Umstand verstanden, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf Eis, extreme Wetterbedingungen, Terroranschl\u00e4ge, \u00dcberschwemmungen, gesetzliche Beschr\u00e4nkungen, Unzul\u00e4nglichkeiten von Lieferanten und Helfern des Verk\u00e4ufers, Streik, staatliche Eingriffe, einschlie\u00dflich staatlicher Ma\u00dfnahmen bei Pandemien wie z.B., aber nicht beschr\u00e4nkt auf, Lockdowns, Schlie\u00dfung von Fabriken und Grenzen, Lieferverz\u00f6gerungen, Exportverbote, Unruhen, Krieg, Mobilmachung, Transportbeschr\u00e4nkungen, defekte Maschinen, St\u00f6rungen in der Energieversorgung, Einfuhrbeschr\u00e4nkungen, Feuer und alle anderen Umst\u00e4nde, die au\u00dferhalb der Kontrolle des Verk\u00e4ufers oder K\u00e4ufers liegen und aufgrund derer die normale Erf\u00fcllung des Vertrages vom Verk\u00e4ufer oder K\u00e4ufer vern\u00fcnftigerweise nicht verlangt werden kann.<\/p>\n<p>13.3 Die von der h\u00f6heren Gewalt betroffene Partei hat die andere Partei unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen.<\/p>\n<p>13.4 Im Falle von h\u00f6herer Gewalt kann die Gegenpartei keine Entsch\u00e4digung verlangen.<\/p>\n<p>13.5 Wenn ein Fall von h\u00f6herer Gewalt dazu f\u00fchrt, dass ein vereinbarter Termin oder eine vereinbarte Frist, einschlie\u00dflich einer eventuellen Nachlieferungsfrist von 20 Arbeitstagen, \u00fcberschritten wird, ist die Gegenpartei berechtigt, den betreffenden Vertrag schriftlich aufzul\u00f6sen, ohne dass die aufl\u00f6sende Partei dadurch schadenersatzpflichtig wird.<\/p><p><br><\/p>\n<p><u><b>Artikel 14. R\u00fccksendung nicht mangelhafter Waren<\/b><\/u><\/p>\n<p><\/p>\n<p>14.1&nbsp;<span style=\"color: var( --e-global-color-text ); font-family: var( --e-global-typography-text-font-family ), Sans-serif; font-weight: var( --e-global-typography-text-font-weight ); font-size: 1rem;\">Nicht mangelhafte Ware darf nur nach ausdr\u00fccklicher schriftlicher Zustimmung des Verk\u00e4ufers und gem\u00e4\u00df dessen R\u00fccksendungsweisungen an den Verk\u00e4ufer zur\u00fcckgesandt werden.<\/span><\/p>\n<p><\/p>\n<p>14.2&nbsp;<span style=\"color: var( --e-global-color-text ); font-family: var( --e-global-typography-text-font-family ), Sans-serif; font-weight: var( --e-global-typography-text-font-weight ); font-size: 1rem;\">Sofern der Verk\u00e4ufer keine anderslautenden Anweisungen erteilt, hat der K\u00e4ufer R\u00fccksendungen von nicht mangelhaften Waren portofrei und mit einer schriftlichen Erkl\u00e4rung zu versenden. Diese Erkl\u00e4rung muss in jedem Fall das Datum, an dem der K\u00e4ufer die betreffenden Waren vom Verk\u00e4ufer erworben hat, sowie das Datum und die Nummer der entsprechenden Rechnung des Verk\u00e4ufers enthalten.<\/span><\/p>\n<p><\/p>\n<p>14.3&nbsp;<span style=\"color: var( --e-global-color-text ); font-family: var( --e-global-typography-text-font-family ), Sans-serif; font-weight: var( --e-global-typography-text-font-weight ); font-size: 1rem;\">R\u00fccksendungen werden nur dann gutgeschrieben, wenn die betreffenden Waren noch verkaufsf\u00e4hig sind. Dies liegt im Ermessen des Verk\u00e4ufers.<\/span><\/p>\n<p><\/p>\n<p>14.4&nbsp;<span style=\"color: var( --e-global-color-text ); font-family: var( --e-global-typography-text-font-family ), Sans-serif; font-weight: var( --e-global-typography-text-font-weight ); font-size: 1rem;\">Unbeschadet der Bestimmungen der vorstehenden Abs\u00e4tze erfolgt eine Gutschrift nur unter der Voraussetzung, dass die zur\u00fcckgesandten Waren in der unbesch\u00e4digten Originalverpackung verpackt und frei von Preis- und\/oder sonstigen Kennzeichnungsetiketten oder Aufklebern ist.<\/span><\/p>\n<p><\/p>\n<p>14.5&nbsp;<span style=\"color: var( --e-global-color-text ); font-family: var( --e-global-typography-text-font-family ), Sans-serif; font-weight: var( --e-global-typography-text-font-weight ); font-size: 1rem;\">Im Falle einer R\u00fccksendung nach Lieferung kann der Verk\u00e4ufer &#8211; nach eigenem Ermessen &#8211; den Nettorechnungsbetrag je nach Absatzf\u00e4higkeit und Art der zur\u00fcckgegebenen Waren teilweise gutschreiben.<\/span><\/p>\n<p><\/p>\n<p>14.6&nbsp;<span style=\"color: var( --e-global-color-text ); font-family: var( --e-global-typography-text-font-family ), Sans-serif; font-weight: var( --e-global-typography-text-font-weight ); font-size: 1rem;\">Der K\u00e4ufer bleibt f\u00fcr den nach der Gutschrift verbleibenden Betrag haftbar, es sei denn, die Parteien haben ausdr\u00fccklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.<\/span><\/p>\n<p><u>&nbsp;<\/u><\/p>\n<p><u><b>Artikel 15. Streitf\u00e4lle und anwendbares Recht <\/b><\/u><\/p>\n<p>15.1 Alle Streitf\u00e4lle im Zusammenhang mit einem Vertrag oder der Ausf\u00fchrung eines Vertrages zwischen dem K\u00e4ufer und dem Verk\u00e4ufer, die nicht in gegenseitiger R\u00fccksprache zwischen den Parteien gel\u00f6st werden k\u00f6nnen, werden dem zust\u00e4ndigen Richter in dem Bezirk vorgelegt, in dem der Verk\u00e4ufer seinen Sitz hat. Der Verk\u00e4ufer hat abweichend hiervon das Recht, dem zust\u00e4ndigen Richter des Bezirks einen Streitfall vorzulegen, in dem der K\u00e4ufer seinen Sitz hat, vorzulegen.&nbsp;<\/p>\n<p>15.2 Auf alle Vertr\u00e4ge und Rechtsverh\u00e4ltnisse aus anderen Gr\u00fcnden zwischen dem K\u00e4ufer und dem Verk\u00e4ufer findet niederl\u00e4ndisches Recht Anwendung. Das Wiener Kaufrecht (CISG) wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<\/p>\n<p><\/p>\n<p><em>Hinterlegt bei der Handelskammer in Utrecht (Die Niederlande) unter der Nummer 40478858 am 18-01-2021.<\/em><\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Vereniging van Fabrikanten en Groothandelaren in Sportbenodigdheden (F.G.H.S.) Artikel 1. Begriffsdefinitionen In diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung: F.G.H.S.: die Vereniging van Fabrikanten en Groothandelaren in Sportbenodigdheden (F.G.H.S.) mit satzungsm\u00e4\u00dfigem Sitz in Utrecht Verk\u00e4ufer: United Sports Brands Europe BV K\u00e4ufer:&nbsp; die nat\u00fcrliche oder juristische Person, die Vertragspartei oder [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":8,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"elementor_header_footer","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-1146","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.unitedspb.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1146","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.unitedspb.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.unitedspb.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.unitedspb.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/8"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.unitedspb.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1146"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.unitedspb.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1146\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.unitedspb.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1146"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}