Allgemein Verkaufs- und Lieferbedingungen

der Vereniging van Fabrikanten en Groothandelaren in Sportbenodigdheden (F.G.H.S.)

 

Artikel 1. Definitionen

Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Folgendes verstanden:

F.G.H.S.: die Vereniging van Fabrikanten en Groothandelaren in Sportbenodigdheden (F.G.H.S.) ('Verband der Hersteller und Großhändler von Sportartikeln'), die ihren Firmensitz in Utrecht hat;

Verkäufer: United Sports Brands Europe BV

Käufer: die natürliche oder juristische Person, die Partei eines Vertrages oder eines anderen Rechtsverhältnisses mit dem Verkäufer ist oder der der Verkäufer ein Angebot oder einen Vorschlag gemacht hat;

Arbeitstage: alle Kalendertage, mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen, dem 1. Januar, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, dem ersten Weihnachtsfeiertag, dem zweiten Weihnachtsfeiertag, den Tagen, die von den offiziellen Behörden als nationale Feiertage bezeichnet werden oder wurden, und dem Tag, an dem der Geburtstag Seiner Königlichen Hoheit des Königs offiziell gefeiert wird;

Tage: alle Kalendertage;

schriftlich: auch elektronisch / digital (E-Mail-)Nachrichten;

Geistige Eigentumsrechte: alle geistigen Eigentumsrechte und damit verbundene Rechte, z.B. Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte, Modellrechte, Namensrechte, Datenbankrechte und verwandte Rechte sowie Rechte auf Know-how.

 

Artikel 2. Anwendbarkeit und Gültigkeit

2.1 Für alle Vorschläge und Angebote des Verkäufers an den Käufer und für alle Verträge zwischen dem Verkäufer und dem Käufer - gleich welcher Art - sowie für alle (sonstigen) Rechtshandlungen, Rechtsverhältnisse und Vereinbarungen, gleichgültig, ob sie sich daraus ergeben oder damit zusammenhängen, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich ausgeschlossen und abgelehnt.

2.2 Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern und/oder zu ergänzen. Im Falle einer wesentlichen Änderung wird der Verkäufer den Käufer mindestens einen Monat vor dem Inkrafttreten der betreffenden Änderung oder Ergänzung schriftlich benachrichtigen. Widerspricht der Käufer nicht innerhalb von zwei Wochen nach Absendung der schriftlichen Mitteilung, so gilt sein Einverständnis mit der Änderung oder Ergänzung als stillschweigend erteilt. Etwaige Einkaufs- und sonstige Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn mit dem Verkäufer ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde, dass sie unter Ausschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Vertrag Anwendung finden.

2.3 Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Teils davon bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam.

 

Artikel 3. Der Abschluss von Vereinbarungen

3.1 Alle Vorschläge, Angebote, Kostenvoranschläge und dergleichen des Verkäufers sind vertragsgemäß, es sei denn, das Gegenteil wird vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich angegeben. Als Vorschläge, Angebote, Kostenvoranschläge u.ä. gelten auch Preislisten, Prospekte und sonstige zur Verfügung gestellte Daten.

3.2 Der (Kauf-)Vertrag kommt zustande, wenn der Käufer dem Verkäufer eine Bestellung erteilt und diese Bestellung vom Verkäufer angenommen wird. Die Erteilung einer Bestellung hat keine vorgeschriebene Form. Die Annahme der Bestellung erfolgt durch schriftliche oder elektronische (per E-Mail) Bestätigung der Bestellung durch eine fachlich zuständige Person im Namen des Verkäufers oder durch Zustellung des Inhalts der Bestellung an den Käufer. Wird der Vertrag durch eine nicht bevollmächtigte Vertretung des Verkäufers geschlossen, so gehen die möglichen Folgen daraus auf Risiko und Kosten des Käufers.

3.3 Der Käufer garantiert, dass die Person, die im Namen des Käufers eine Bestellung aufgibt, befugt ist, den Vertrag mit dem Verkäufer zu schließen. Der Käufer ist nicht berechtigt, sich auf eine unbefugte Vertretung gegenüber dem Verkäufer zu berufen.

3.4 Eine Vertragsauflösung ist nicht möglich, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihr schriftlich zu und die betreffende Ware ist noch nicht geliefert worden. Der Verkäufer ist berechtigt, die Zustimmung an weitere Bedingungen zu knüpfen. Die Kündigung berührt nicht die Zahlungsverpflichtungen des Käufers für bereits gelieferte Leistungen und bereits entstandene Kosten.

3.5 Änderungen und Ergänzungen von Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vereinbart wurden.

3.6 Von einer Lieferverpflichtung des Verkäufers kann erst nach Annahme einer Bestellung im Sinne von Artikel 3.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Rede sein.

 

Artikel 4. Vom Verkäufer gelieferte Materialien und Daten

4.1 Konstruktionszeichnungen, Werk- und Detailzeichnungen, Modelle, Computerprogrammierungen, fotografische Aufnahmen, Muster, Entwürfe, Logos, Maßangaben, Mengenangaben, Muster, Farben, Materialien, technische Spezifikationen und/oder andere Materialien und Daten, die dem Käufer vom Verkäufer zur Verfügung gestellt werden und sich auf die vom Verkäufer angebotenen Waren beziehen, gelten nur als ungefähre Beschreibung der Waren. Der Verkäufer übernimmt daher keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der genannten Materialien und Daten.

4.2 Der Verkäufer haftet nicht im Hinblick auf die Verwendung der vorgenannten Materialien und Daten durch den Käufer, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

4.3 Die in diesem Artikel bezeichneten Materialien und Daten bzw. jedes Recht daran bleiben Eigentum des Verkäufers. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die vorgenannten Materialien und Daten auf eigene Kosten an den Verkäufer zurückzugeben.

4.4 Alle geistigen Eigentumsrechte, die an den Materialien und Daten im Sinne dieses Artikels entstehen, darin enthalten sind oder sich daraus ableiten, stehen (weiterhin) dem Verkäufer und/oder seinen Lizenzgebern zu. Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zielt darauf ab, ein geistiges Eigentumsrecht auf den Käufer zu übertragen.

4.5 Der Käufer kann die Materialien und Daten im Sinne von Artikel 4 nur im Rahmen der Durchführung des Vertrags verwenden. Unbeschadet des Vorstehenden darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nichts von den Waren oder den Materialien und Daten im Sinne von Artikel 4 zur Einsichtnahme angeboten oder Dritten zur Verfügung gestellt werden, sei es zur Wiederverwendung oder nicht. Der Käufer garantiert, dass diese Verpflichtung auch allen seinen Mitarbeitern auferlegt wird, und der Käufer ist für die Einhaltung derselben verantwortlich.

 

Artikel 5. Vom Käufer gelieferte Daten

5.1 Der Verkäufer geht davon aus, dass die ihm vom Käufer zur Verfügung gestellten Konstruktionszeichnungen, Werk- und Detailzeichnungen, Modelle, Computerprogrammierungen, fotografischen Aufnahmen, Muster, Entwürfe, Logos, Maßangaben, Mengenangaben, Muster, Farben, Materialien, technischen Spezifikationen und/oder sonstigen Materialien und Daten ausreichend, richtig und vollständig sind, ohne dass der Verkäufer zu einer weiteren Prüfung verpflichtet ist.

5.2 Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Schäden und Kosten frei, die im Zusammenhang mit einer gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Inanspruchnahme durch Dritte stehen, die behaupten, dass die Verwendung der Materialien und Daten, wie sie in diesem Artikel vorgesehen sind, durch den Verkäufer ein geistiges Eigentumsrecht oder ein anderes Recht der genannten Dritten verletzt.

 

Artikel 6. Lieferung und Risiko

6.1 Die Ware ist vom Verkäufer auf die in der Bestellung bestimmte oder (nachträglich) schriftlich festgelegte Weise an den oder die vereinbarten Ort(e) zu liefern bzw. zur Lieferung zu versenden.

6.2 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt der Transport auf Gefahr und Kosten des Käufers.

6.3 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware beim ersten Angebot an dem/den vereinbarten Ort(en) in dem Moment abzunehmen, in dem der Verkäufer sie liefert oder liefern lässt oder in dem Moment, in dem sie dem Käufer vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wird. Kommt der Käufer dem nicht nach, so gehen die sich daraus ergebenden Schäden und Kosten zu seinen Lasten.

6.4 Der Verkäufer bemüht sich um eine sachgerechte und handhabbare Verpackung der Ware.

 

Artikel 7. Lieferfristen / Lieferung auf Abruf

7.1 Der Verkäufer bemüht sich, die Ware zu dem/den in der Bestellung festgelegten Zeitpunkt(en) oder unmittelbar nach dem Ende der Lieferfrist(en) zu liefern. Wurde eine Lieferfrist vereinbart, so gilt diese ab dem Datum der schriftlichen Annahme der Bestellung durch den Verkäufer. Bei Überschreitung einer Lieferfrist ist der Verkäufer berechtigt, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein, die Ware spätestens 20 Arbeitstage nach Ablauf der Lieferfrist zu liefern.

7.2 Steht die bestellte Ware dem Käufer zur Verfügung, wird sie aber vom Käufer nicht abgenommen, so ist der Verkäufer berechtigt, nach eigenem Ermessen und ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf:

- entweder die Ware durch eine schriftliche Mitteilung an den Käufer zu liefern, in welchem Fall die Ware ab dem Zeitpunkt der Absendung der besagten Mitteilung beim Verkäufer und/oder beim Spediteur gelagert wird, letzterer auf Risiko und Kosten, auch auf das Risiko der Qualitätsminderung, des Käufers;

- oder den Vertrag mit dem Käufer ganz oder teilweise auf die in Artikel 10 beschriebene Weise aufzulösen und die Ware an einen Dritten (Dritte) zu verkaufen und zu liefern. Der Käufer haftet für alle Schäden, die dem Verkäufer dadurch entstehen.

7.3 Erhebt ein Dritter Einspruch gegen die Lieferung des Verkäufers und ist dieser Einspruch dem Käufer zuzurechnen, so ist der Verkäufer unbeschadet des Vorstehenden berechtigt, die Lieferung auszusetzen und/oder sofort einzustellen und vom Käufer Ersatz der entstandenen Kosten und Schäden zu verlangen, ohne dass der Verkäufer dem Käufer gegenüber schadensersatzpflichtig ist.

7.4 Wurden bei Lieferung auf Abruf keine Zahlungsbedingungen für die Abrufe gestellt, so hat der Verkäufer drei Monate nach der Bestellung Anspruch auf vollständige Bezahlung der gesamten Bestellung.

7.5 Bei Lieferung auf Abruf verpflichtet sich der Käufer gegenüber dem Verkäufer, die Gesamtmenge der vom Käufer bestellten Ware spätestens innerhalb von 3 Monaten nach der Bestellung abzurufen. Die innerhalb der genannten Frist nicht abgerufene Ware lagert beim Verkäufer und/oder beim Frachtführer während einer vom Verkäufer zu bestimmenden Höchstdauer, letzteres auf Gefahr und Kosten des Käufers - einschließlich des Risikos der Qualitätsminderung und Wertminderung. Artikel 9.1 ist ebenfalls anwendbar.

Nach Ablauf der vorgenannten, vom Verkäufer anzugebenden maximalen Lagerdauer ist der Verkäufer berechtigt, nach eigenem Ermessen und ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, den Vertrag mit dem Käufer ganz oder teilweise auf die nachstehend in Artikel 10 angegebene Weise aufzulösen und die Waren an einen Dritten (Dritte) zu verkaufen und zu liefern. Der Käufer haftet aus diesem Anlass für alle Schäden, die dem Verkäufer dadurch entstehen.

 

Artikel 8. Preise, Rechnungsstellung und Zahlung

8.1 Alle Preise, die der Verkäufer dem Käufer anbietet, sind Nettopreise und verstehen sich ausschließlich Umsatzsteuer, Versicherung und Transportkosten, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes angegeben. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, die angebotenen Preise vor dem in Artikel 3.2 vorgesehenen Vertragsabschluss zu ändern.

8.2 Der Verkäufer hat das Recht, den Preis nach Vertragsabschluss zu ändern, wenn die Preiserhöhung die Folge eines der folgenden Faktoren ist: i) Erhöhung von Steuern oder anderen Abgaben und/oder Zöllen durch die Behörden, ii) schwankende Wechselkurse, iii) Erhöhung von Löhnen, Transportkosten und/oder Einkaufspreisen. In diesem Fall ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen, nachdem er schriftlich über die Preisänderung informiert wurde, gemäß Artikel 10 vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen.

8.3 Der Verkäufer ist berechtigt, bei einem Rechnungsbetrag einer gelieferten Sendung von weniger als € 250,- einen Zuschlag ohne Umsatzsteuer für Verwaltungskosten zu berechnen.

8.4 Der Verkäufer ist berechtigt, Rechnungen zu stellen und die Zahlung ganz oder teilweise vor der Lieferung zu verlangen. Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, sofern auf der Rechnung nichts anderes vermerkt ist. Die Zahlung kann auch bei Teillieferungen verlangt werden. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, die Lieferung auszusetzen, bis der Käufer eine Anzahlung geleistet hat.

8.5 Der Käufer ist, wenn er die fälligen Beträge nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt hat, nach Ablauf der genannten Frist - oder 30 Tage nach Rechnungsdatum - in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Wenn sich die Gelegenheit ergibt:

  1. a) ist der Käufer ab dem Datum, an dem der zu zahlende Betrag fällig wurde, bis zum Zeitpunkt der Zahlung zur Zahlung von Zinsen auf den ausstehenden Betrag in Höhe des gesetzlichen Handelszinssatzes gemäß Artikel 119a von Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches verpflichtet; und
  2. b) Alle dem Verkäufer im Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug entstehenden Kosten, z.B. Verfahrenskosten und außergerichtliche Kosten, einschließlich der Kosten für Rechtsbeistand, Gerichtsvollzieher und Inkassobüros, gehen zu Lasten des Käufers. Die außergerichtlichen Kosten (auch Mindestkosten) werden auf der Grundlage des niederländischen Inkassokostenerlasses (Standardisierung) berechnet.

alles unbeschadet der anderen Rechtsmittel des Verkäufers gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder dem anwendbaren Recht, einschließlich des Rechts, Schadenersatz zu verlangen.

 

8.6 Bei vollständiger und teilweiser Zuweisung der vom Verkäufer gerichtlich geltend gemachten Zahlungsansprüche hat der Käufer dem Verkäufer sämtliche dem Verkäufer entstandenen Verfahrenskosten einschließlich der Kosten des Rechtsbeistandes, auch in Höhe der nicht zugewiesenen Beträge, zu ersetzen, es sei denn, die Kosten des Verfahrens wurden dem Verkäufer allein zugesprochen.

8.7 Vom Käufer geleistete Zahlungen werden immer zuerst auf die Begleichung aller ausstehenden Zinsen und Kosten und dann auf die am längsten ausstehenden, einforderbaren Rechnungen angerechnet, auch wenn der Käufer angibt, dass sich die Zahlung auf eine (spätere) Rechnung bezieht.

8.8 Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtungen auszusetzen, es sei denn, der Verkäufer hat bestätigt, dass die Beanstandungen des Käufers in Bezug auf eine Rechnung begründet sind und diese Beanstandungen die Höhe des Rechnungsbetrages betreffen. Der Käufer ist nicht berechtigt, aufzurechnen.

8.9 Alle in diesem Artikel genannten Fristen sind Ausschlussfristen im Sinne von Artikel 83(a) des Buches 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.

 

Artikel 9. Eigentumsvorbehalt und sonstige Sicherheiten

9.1 Unbeschadet der Bestimmungen in diesen Bedingungen bleiben alle vom Verkäufer zu irgendeinem Zeitpunkt gelieferten Waren Eigentum des Verkäufers, bis alle Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer, die in den Anwendungsbereich von Artikel 92 des Buches 3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches fallen, aus welchem Grund auch immer und ungeachtet der Ausschließlichkeit, einschließlich Zinsen und Kosten, durch Zahlung derselben beglichen wurden. Vor der vollständigen Bezahlung ist der Käufer nicht berechtigt, die Waren an Dritte zu verpfänden oder den entsprechenden Besitz zu übertragen, mit Ausnahme der vom Verkäufer gelieferten Waren, die der Käufer im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs überträgt. Im Falle eines Verstoßes hiergegen, wie auch im Falle der vollständigen oder teilweisen Anwendbarkeit von Artikel 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist der Verkäufer berechtigt, alle vom Verkäufer gelieferten Waren zurückzunehmen oder zurücknehmen zu lassen, ohne dass es einer Genehmigung des Käufers oder des Gerichts bedarf, und zwar von dem Ort, an dem sich die genannten Waren befinden. Darüber hinaus wird jede Forderung des Verkäufers sofort in voller Höhe fällig.

9.2 Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mit der gebotenen Sorgfalt und als erkennbares und unverwechselbares Eigentum des Verkäufers zu verwahren. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes gegen Feuer-, Wasser- und Explosionsschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und dem Verkäufer auf Verlangen Einblick in die Policen dieser Versicherungen zu gewähren.

9.3 Für den Fall, dass der Verkäufer beabsichtigt, seine Rechte im Sinne von Absatz 1 geltend zu machen, erteilt der Käufer dem Verkäufer oder einem von diesem zu benennenden Dritten bereits jetzt die unbedingte und unwiderrufliche Zustimmung, alle Orte zu betreten, an denen sich Sachen des Verkäufers befinden (können), und die genannten Sachen zurückzunehmen. Eventuelle Kosten, die sich daraus ergeben, gehen zu Lasten des Käufers.

9.4 Wenn die Finanzlage und/oder das Zahlungsverhalten des Käufers nach dem Ermessen des Verkäufers dazu Anlass gibt, ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer zu verlangen, dass für erste oder spätere Lieferungen unverzüglich Sicherheiten in einer vom Verkäufer zu bestimmenden Form geleistet werden und/oder vom Käufer einen Vorschuss zu verlangen. Wenn der Käufer die geforderte Sicherheit nicht leistet, ist der Verkäufer unbeschadet seiner sonstigen Rechte berechtigt, die weitere Durchführung des Vertrages sofort auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass er dem Käufer gegenüber zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist, wobei alles, was der Käufer dem Verkäufer aus welchem Grund auch immer zu zahlen hat, sofort fällig wird.

 

Artikel 10. Rücktritt und Aussetzung

10.1 Der Rücktritt vom Vertrag kann nur schriftlich erfolgen. Ein Rücktritt vom Vertrag wegen eines zurechenbaren Mangels infolge einer unabwendbaren Fristüberschreitung ist sofort nach Ablauf der Frist möglich. In allen anderen Fällen, in denen ein Verzug nicht in Betracht kommt, ist ein Rücktritt nur nach schriftlicher, möglichst detaillierter Inverzugsetzung unter Setzung einer angemessenen Frist zulässig.

10.2 Für den Fall, dass dem Käufer oder Verkäufer Zahlungsaufschub gewährt wurde oder zu gewähren droht, ein Antrag auf Liquidation des Käufers oder Verkäufers gestellt wird, der Käufer oder Verkäufer für zahlungsunfähig erklärt wird, seine Geschäftstätigkeit einstellt oder ein Beschluss über die Liquidation der juristischen Person gefasst wird, oder der Verkäufer oder Käufer Informationen erhält, die darauf hindeuten, oder der Verkäufer oder der Käufer Informationen erhält, die mit hinreichender Sicherheit darauf hindeuten, dass der Käufer oder der Verkäufer voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, seinen Verpflichtungen nachzukommen, ist der Verkäufer oder der Käufer berechtigt, von allen zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verträgen ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung per Einschreiben zurückzutreten, ohne dass es einer gerichtlichen Intervention bedarf.

10.3 Im Falle des Rücktritts vom Vertrag werden die vom Verkäufer bereits ausgeführten Lieferungen und die entsprechende Zahlungsverpflichtung nicht rückgängig gemacht, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Verkäufer in Bezug auf den wesentlichen Teil der betreffenden Leistungen in Verzug ist. Beträge, die der Verkäufer vor dem Rücktritt im Zusammenhang mit den bereits erbrachten Leistungen bzw. den bereits ausgeführten Lieferungen zur Durchführung des Vertrages in Rechnung gestellt hat, bleiben unter Berücksichtigung der im vorigen Satz genannten Bestimmungen in vollem Umfang zahlbar und werden zum Zeitpunkt des Rücktritts sofort fällig.

10.4 Der Rücktritt kann sich nach dem Ermessen des Verkäufers auch auf Waren erstrecken, die aufgrund desselben Vertrages bereits geliefert wurden, wenn diese Waren nach dem Vertrag (Auftragsbestätigung) als Set geliefert werden sollten. In diesen Fällen ist der Käufer berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Verkäufers an diesen zurückzusenden und die Beträge, die der Käufer für die Ware bezahlt hat, vom Verkäufer zurückzufordern.

10.5 Falls der Käufer einer Verpflichtung aus irgendeinem Vertrag gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommt, ist der Verkäufer berechtigt, alle zu diesem Zeitpunkt zwischen ihnen bestehenden Verträge auszusetzen, ohne dass ein gerichtliches Eingreifen erforderlich ist, und zwar unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Rechte des Verkäufers in einem solchen Fall.

 

Artikel 11. Reklamationen

11.1 Der Käufer beachtet die Vorschriften über die Art und Weise der Lagerung und Behandlung der gelieferten Waren. Der Käufer prüft die Ware bei der Lieferung oder innerhalb von 3 Arbeitstagen danach.

11.2 Beanstandungen der Lieferungen des Verkäufers sind vom Käufer innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung schriftlich und unmittelbar an den Verkäufer zu richten, andernfalls erlischt das Recht zur Beanstandung und die Lieferung gilt als genehmigt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Käufer nachweisen kann, dass es sich um einen Mangel handelt, der bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden war, sich aber erst 3 Werktage nach der Lieferung gezeigt hat, und dass der Mangel bei der in Absatz 1 dieses Artikels vorgesehenen Untersuchung nicht feststellbar war oder hätte sein können. Die Reklamation muss mittels einer schriftlichen (oder per E-Mail) genauen Angabe der Art und des Grundes der Reklamation, auf jeden Fall einschließlich datierter Fotos, aus denen die Mängel ersichtlich sind, und unter Vorlage des Packzettels und (falls vorhanden) Angabe der entsprechenden Rechnungsnummer eingereicht werden. Nach Einreichung einer Reklamation wird die Zahlungsverpflichtung in Bezug auf die betreffende beanstandete Ware ausgesetzt. Der Käufer ist verpflichtet, auf Aufforderung des Verkäufers die mangelhafte Ware innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Einreichung der Reklamation ordnungsgemäß verpackt an den Verkäufer zu senden.

11.3 Ist eine Beanstandung begründet, so ist der Verkäufer nach seiner Wahl gehalten, die mangelhafte Ware nachzubessern oder durch andere, der Bestellung entsprechende Ware zu ersetzen, sofern die Neulieferung oder die Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist nach Feststellung der Berechtigung der Beanstandung erfolgt. Ein Anspruch des Käufers auf Schadensersatz besteht nicht.

11.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bei der Bestimmung der Folgen einer begründeten Reklamation eventuelle Wertminderungen der Ware zu berücksichtigen. Dies gilt nicht, wenn der Käufer nachweist, dass die Wertminderung vollständig dem Verkäufer zuzurechnen ist.

 

11.5 Rücksendungen im Zusammenhang mit einer Reklamation, denen nicht die im zweiten Satz des Absatzes 2 vorgesehenen Informationen vorausgingen oder beigefügt waren, sind nicht zulässig. Sendet der Käufer dennoch entgegen dieser Regelung Ware zurück oder sendet er Ware unbegründet zurück, so wird diese, soweit sie nicht vom Verkäufer zurückgewiesen wurde, auf Gefahr und Kosten des Käufers zur Verfügung gehalten, ohne dass hieraus ein Anerkenntnis der Richtigkeit des eventuellen Gewährleistungsanspruchs abgeleitet werden kann. Die Kosten für unbegründete Rücksendungen gehen zu Lasten des Käufers.

 

Artikel 12. Gewährleistung und Haftung

12.1 Mitteilungen des Verkäufers oder in seinem Namen über die Beschaffenheit, Zusammensetzung, Verwendungsmöglichkeiten, Eigenschaften und Behandlung der gelieferten Waren haben hinweisenden Charakter und gelten nur dann als Garantie, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich in Form einer Garantie bestätigt wurden.

12.2 Führt der Käufer während der Gewährleistungsfrist ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers Reparaturen oder Änderungen an der gelieferten Ware durch oder lässt er diese durchführen, so erlischt die Gewährleistungspflicht sofort.

12.3 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die auf einem Mangel, einer unerlaubten Handlung oder einer sonstigen Handlung des Verkäufers beruhen, es sei denn, es handelt sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers, persönlich oder von leitenden Angestellten, die zur Geschäftsführung des Verkäufers gehören.

12.4 Sollte der Verkäufer trotz der Bestimmungen in Artikel 12.3 dennoch haftbar sein, so ist der Ersatz des vom Käufer erlittenen direkten Schadens auf höchstens den Rechnungsbetrag für den betreffenden (Teil-)Vertrag oder Auftrag beschränkt. Die Gesamthaftung des Verkäufers für unmittelbare Schäden, aus welchem Grund auch immer, übersteigt jedoch in keinem Fall € 50.000.

12.5 Unter direkten Schäden sind ausschließlich zu verstehen:
a. angemessene Kosten, die der Käufer aufwenden müsste, um die Leistung des Verkäufers vertragsgemäß zu erbringen; diese alternativen Schäden werden jedoch nicht ersetzt, wenn der Vertrag durch oder auf Wunsch des Käufers aufgehoben wird.
b. angemessene Kosten, die für die Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens anfallen, soweit es sich bei der Feststellung um unmittelbare Schäden im Sinne dieses Vertrages handelt;
c. angemessene Kosten, die zur Abwendung oder Begrenzung des Schadens entstanden sind, soweit der Käufer nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des unmittelbaren Schadens im Sinne dieses Vertrages geführt haben.

12.6 Die Haftung des Verkäufers für Folgeschäden ist - außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - ausgeschlossen. Als Folgeschäden gelten auch entgangener Gewinn und Verluste aufgrund von Betriebsunterbrechungen. Die Regelungen in Ziffer 12.4 gelten entsprechend.

12.7 Voraussetzung für das Entstehen eines Schadensersatzanspruches ist stets, dass der Käufer dem Verkäufer den Schaden so schnell wie möglich nach dessen Entstehen schriftlich anzeigt. Jeder Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer verjährt bereits nach Ablauf von 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens / Anspruchs. Unter Kenntnis wird der Moment verstanden, in dem der Käufer wusste oder hätte wissen müssen, dass es sich um einen Schaden handelt.

 

Artikel 13. Höhere Gewalt

13.1 Keine der Parteien ist verpflichtet, eine Verpflichtung zu erfüllen, wenn die betreffende Partei aufgrund höherer Gewalt daran gehindert ist.

13.2 Unter höherer Gewalt ist jeder Umstand zu verstehen, insbesondere Treibeis, extreme Witterungsbedingungen, terroristische Anschläge, Überschwemmungen, gesetzliche Beschränkungen, Unzulänglichkeiten von Lieferanten und Hilfspersonen des Verkäufers, Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Eingriffe, einschließlich behördlicher Maßnahmen bei Pandemien, insbesondere auch Sperrungen, Schließung von Fabriken und Grenzen, Lieferverzögerungen, Exportverbot, Aufruhr, Krieg, Mobilmachung, Transportschwierigkeiten, Maschinendefekte, Störungen in der Energieversorgung, Einfuhrbeschränkungen, Feuer und alle anderen Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers oder des Käufers liegen und aufgrund derer die normale Durchführung des Vertrages vernünftigerweise nicht vom Verkäufer oder Käufer verlangt werden kann.

13.3 Die Partei, bei der die höhere Gewalt eintritt, hat die andere Partei hiervon unverzüglich schriftlich zu unterrichten.

13.4 Im Falle höherer Gewalt kann die Gegenpartei keine Entschädigung verlangen.

13.5 Führt ein Fall höherer Gewalt zu einer Überschreitung eines vereinbarten Termins oder einer Frist, einschließlich einer eventuellen Erfüllungsfrist von 20 Arbeitstagen, so ist die andere Partei berechtigt, schriftlich von dem betreffenden Vertrag zurückzutreten, ohne dass die zurücktretende Partei infolgedessen zum Ersatz eines etwaigen Schadens verpflichtet ist.

Artikel 14. Rücksendung von nicht defekten Waren

14.1 Nicht mangelhafte Ware kann nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verkäufers und in Übereinstimmung mit dessen Rückgabeanweisung an den Verkäufer zurückgegeben werden.

14.2 Sofern der Verkäufer keine anderslautenden Anweisungen erteilt, muss der Käufer Sendungen mit nicht mangelhafter Ware frachtfrei und mit einer schriftlichen Erklärung zurücksenden. Diese Erklärung muss in jedem Fall das Datum enthalten, an dem der Käufer die betreffende Ware vom Verkäufer gekauft hat, sowie das Datum und die Nummer der entsprechenden Rechnung des Verkäufers.

14.3 Eine Gutschrift von zurückgesandter Ware erfolgt nur, wenn die betreffende Ware noch zum Verkauf geeignet ist, letzteres nach Ermessen des Verkäufers.

14.4 Unbeschadet der Bestimmungen in den vorstehenden Absätzen erfolgt die Gutschrift unter der Voraussetzung, dass die zurückgegebene Ware in einer unbeschädigten Originalverpackung verpackt und frei von Preis- und/oder anderen Hinweisetiketten oder Aufklebern ist.

14.5 Im Falle einer Rücksendung nach Lieferung kann der Verkäufer je nach Marktgängigkeit und Art der zurückgesandten Ware - letzteres nach Ermessen des Verkäufers - den Nettorechnungsbetrag teilweise gutschreiben.

14.6 Der Käufer bleibt zur Zahlung des nach der Gutschrift verbleibenden Betrages verpflichtet, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.

 

Artikel 15. Streitigkeiten und anwendbares Recht

15.1 Alle Streitigkeiten in Bezug auf einen Vertrag oder die Durchführung eines Vertrages zwischen dem Käufer und dem Verkäufer, die nicht gütlich zwischen den Parteien gelöst werden können, werden dem zuständigen Gericht in dem Bezirk vorgelegt, in dem der Verkäufer seinen Sitz hat. Der Verkäufer ist berechtigt, abweichend vom Vorstehenden, das zuständige Gericht am Sitz des Käufers anzurufen.

15.2 Auf alle Verträge und Rechtsverhältnisse zwischen dem Käufer und dem Verkäufer findet niederländisches Recht Anwendung, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG).

 

Eingetragen bei der Industrie- und Handelskammer in Utrecht (Niederlande) unter der Nummer 40478858 vom 18.01.2021.

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