Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Vereniging van Fabrikanten en Groothandelaren in Sportbenodigdheden (F.G.H.S.)

Artikel 1. Begriffsdefinitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:

F.G.H.S.: die Vereniging van Fabrikanten en Groothandelaren in

Sportbenodigdheden (F.G.H.S.) mit satzungsmäßigem Sitz in Utrecht

Verkäufer: United Sports Brands Europe BV

Käufer:  die natürliche oder juristische Person, die Vertragspartei oder eines anderen Rechtsverhältnisses mit dem Verkäufer ist oder der der Verkäufer ein Angebot oder eine Offerte gemacht hat

Werktage:  alle Kalendertage mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen, dem 1. Januar, dem 2. Osterfeiertag, Himmelfahrt, dem 2. Pfingstfeiertag, dem ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag, den Tagen, die durch die Regierung zu nationalen Feiertagen bestimmt wurden oder bestimmt werden und der Tag, an dem der Geburtstag des Königs offiziell gefeiert wird (Königstag)

Tage: alle Kalendertage

Schriftlich: darunter fallen auch elektronische/digitale (E-Mail-) Nachrichten

Geistige Eigentumsrechte: alle Rechte des intellektuellen Eigentums und damit verwandte Rechte, wie Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht, Musterrecht, Firmenrecht, Datenbankrecht und verwandte Schutzrechte sowie Rechte auf Know-how.

 

Artikel 2. Anwendbarkeit und Gültigkeit

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Angebote und Offerten des Verkäufers an den Käufer und für alle Verträge zwischen dem Verkäufer und dem Käufer – gleich welcher Art – sowie für alle (sonstigen) Rechtshandlungen, Rechtsverhältnisse und Vereinbarungen, unabhängig davon, ob sie sich daraus ergeben oder damit in Zusammenhang stehen. Die Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich ausgeschlossen und abgelehnt.

2.2 Der Verkäufer hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern und/oder zu ergänzen. Im Falle einer wesentlichen Änderung wird der Verkäufer den Käufer mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der betreffenden Änderung oder Ergänzung schriftlich informieren. Sofern der Käufer nicht innerhalb von zwei Wochen nach Absendung der schriftlichen Mitteilung schriftlich widerspricht, gilt sein Einverständnis mit der Änderung oder Ergänzung als stillschweigend gegeben. Etwaige Einkaufskonditionen und sonstige Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur dann, wenn mit dem Verkäufer ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde, dass sie unter Ausschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Vertrag gelten.

2.3 Im Falle der Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Teils davon bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft.


Artikel 3. Zustandekommen von Verträgen

3.1Alle vom Verkäufer erteilten Angebote, Offerten, Kostenvoranschläge und dergleichen sind unverbindlich, es sei denn, der Verkäufer hat ausdrücklich und schriftlich auf das Gegenteil hingewiesen. Zu den Angeboten, Kostenvoranschlägen, Offerten und dergleichen gehören auch Preislisten, Prospekte und sonstige zur Verfügung gestellten Informationen.

3.2 Der (Kauf-)vertrag kommt zustande, wenn der Käufer eine Bestellung beim Verkäufer tätigt und dieser Auftrag vom Verkäufer angenommen wird. Eine Bestellung erfolgt formlos. Die Annahme eines Auftrags erfolgt durch schriftliche oder elektronische (per E-Mail) Bestätigung der Bestellung an den Käufer durch eine im Namen des Verkäufers bevollmächtigte Person oder durch Lieferung des Inhalts der Bestellung an den Käufer. Ist der Vertrag durch die unberechtigte Vertretung des Verkäufers zustande gekommen, so gehen alle daraus entstehenden Folgen zu Lasten und auf Risiko des Käufers.

3.3 Der Käufer gewährleistet, dass die Person, die im Namen des Käufers eine Bestellung tätigt, befugt ist, den Vertrag mit dem Verkäufer zu schließen. Der Käufer beruft sich nicht auf eine unberechtigte Vertretung gegenüber dem Verkäufer.

3.4 Ein Rücktritt vom Vertrag ist nicht möglich, es sei denn, der Verkäufer stimmt schriftlich zu und die betreffende Ware ist noch nicht geliefert worden. Der Verkäufer ist berechtigt, die Zustimmung an weitere Bedingungen zu knüpfen. Der Rücktritt vom Vertrag berührt die Zahlungsverpflichtungen des Bestellers für bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten nicht.

3.5 Änderungen und Ergänzungen von Verträgen sind nur wirksam, wenn sie zwischen Verkäufer und Käufer ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

3.6 Eine Lieferverpflichtung entsteht für den Verkäufer erst nach Annahme eines Auftrags gemäß Artikel 3.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unbeschadet dessen, was in Artikel 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt ist.


Artikel 4. Materialien und Daten, die vom Verkäufer zur Verfügung gestellt werden

4.1 Vom Verkäufer an den Käufer zur Verfügung gestellte Konstruktionszeichnungen, Arbeits- und Detailzeichnungen, Modelle, Computersoftware, Fotos, Muster, Entwürfe, Logos, Maß-, Mengen-, Design-, Farb-, Materialangaben, technische Spezifikationen und/oder sonstige Materialien und Daten zu den vom Verkäufer angebotenen Waren gelten nur als annähernde Beschreibungen der Waren. Der Verkäufer übernimmt daher keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Materialien und Daten.

4.2 Der Verkäufer haftet nicht im Hinblick auf die Verwendung der vorgenannten Materialien und Daten durch den Käufer, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4.3 Die in diesem Artikel angegebenen Materialien und Daten bzw. jegliche Rechte an ihnen bleiben Eigentum des Verkäufers. Auf die erste Anforderung des Verkäufers hin hat der Käufer die vorgenannten Materialien und Daten auf seine Kosten an den Verkäufer zurückzusenden.

4.4 Alle geistigen Eigentumsrechte, die in den in diesem Artikel genannten Materialien und Daten enthalten sind oder sich daraus ergeben, verbleiben (weiterhin) beim Verkäufer und/oder seinen Lizenzgebern. Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zielt auf die Übertragung jeglicher geistigen Eigentumsrechte auf den Käufer ab.

4.5 Der Käufer darf die in Artikel 4 genannten Materialien und Daten nur im Rahmen der Ausführung des Vertrages verwenden. Unbeschadet des Vorstehenden dürfen weder die Waren noch die in Artikel 4 genannten Materialien und Daten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers Dritten zur Verfügung gestellt oder übergeben werden, gleichgültig ob zur Wiederverwendung oder nicht. Der Käufer garantiert, dass diese Verpflichtung auch allen seinen Mitarbeitern auferlegt wird und er für deren Einhaltung verantwortlich ist.


Artikel 5.  Durch den Käufer zur Verfügung gestellte Daten

5.1 Der Verkäufer geht davon aus, dass die dem Verkäufer vom Käufer zur Verfügung gestellten Konstruktionszeichnungen, Arbeits- und Detailzeichnungen, Computersoftware, Modelle, Fotos, Muster, Entwürfe, Logos, angegebenen Maße, Mengen, Ausführungen, Farben, Materialien, technischen Spezifikationen und/oder sonstigen Materialien und Daten ausreichend, richtig und vollständig sind, ohne dass der Verkäufer zu einer weiteren Untersuchung verpflichtet ist.

5.2 Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Schäden und Kosten im Zusammenhang mit gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Ansprüchen Dritter frei, die behaupten, dass durch die Verwendung der in diesem Artikel genannten Materialien und Daten durch den Verkäufer ein geistiges Eigentumsrecht oder ein anderes Recht dieser Dritten verletzt wurde.


Artikel 6. Lieferung und Risiko

6.1 Die Ware ist vom Verkäufer auf die in der Bestellung angegebene oder (nachträglich) schriftlich vereinbarte Weise an den oder die vereinbarten Orte zu liefern bzw. zur Lieferung zu versenden.

6.2 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt der Transport auf Kosten und Gefahr des Käufers.

6.3 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware an dem/den vereinbarten Ort(en) zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem der Verkäufer sie ihm liefert oder liefern lässt oder zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihm vereinbarungsgemäß zur Verfügung gestellt wird. Bleibt der Käufer diesbezüglich in Verzug, so gehen die dadurch entstehenden Schäden und Kosten zu seinen Lasten.

6.4 Der Verkäufer bemüht sich, die Ware ordnungsgemäß und zweckmäßig zu verpacken.


Artikel 7. Lieferzeiten / Lieferung auf Abruf

7.1 Der Verkäufer bemüht sich, die Ware zu dem/den im Auftrag angegebenen Zeitpunkt(en) oder unmittelbar nach Ablauf der Lieferfrist(en) zu liefern. Wurde eine Lieferfrist vereinbart, so beginnt sie mit dem Datum, an dem der Verkäufer den Auftrag schriftlich angenommen hat. Bei der Überschreitung einer Lieferfrist ist der Verkäufer berechtigt, ohne zu einer Entschädigung verpflichtet zu sein, die Ware spätestens 20 Werktage nach Ablauf der Lieferfrist zu liefern.

7.2 Stehen die bestellten Waren dem Käufer zur Verfügung, werden jedoch vom Käufer nicht angenommen, so ist der Verkäufer nach eigenem Ermessen berechtigt, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf:

– Entweder die Waren über eine schriftliche Mitteilung an den Käufer zu liefern, wobei die Waren ab dem Zeitpunkt der Absendung dieser Mitteilung beim Verkäufer oder beim Spediteur auf Kosten und Gefahr des Käufers, einschließlich der Gefahr der Verschlechterung, gelagert werden.

– Oder den Vertrag mit dem Käufer ganz oder teilweise auf die in Artikel 10 genannte Weise aufzulösen und die Waren an (einen) Dritte(n) zu verkaufen und zu liefern. Der Käufer haftet für alle Schäden, die dem Verkäufer hierdurch entstehen.

7.3 Wenn ein Dritter gegen die Lieferung des Verkäufers Einspruch erhebt und dieser Einspruch dem Käufer zuzurechnen ist, ist der Verkäufer unbeschadet des Vorstehenden berechtigt, diese Lieferung auszusetzen und/oder sofort zu stoppen und vom Käufer eine Vergütung der entstandenen Kosten und Schäden zu verlangen, ohne dass der Verkäufer dem Käufer gegenüber zu Schadenersatz verpflichtet ist.

7.4 Wurden bei der Lieferung auf Abruf keine Zahlungsbedingungen festgelegt, so hat der Verkäufer drei Monate nach Auftragserteilung Anspruch auf die vollständige Zahlung des Gesamtauftrages.

7.5 Bei der Lieferung auf Abruf verpflichtet sich der Käufer gegenüber dem Verkäufer, spätestens innerhalb von 3 Monaten nach der Bestellung die Gesamtmenge der vom Käufer bestellten Waren abzurufen. Die innerhalb dieser Frist nicht abgerufenen Waren lagern für eine vom Verkäufer anzugebende maximale Dauer auf Kosten und Gefahr des Käufers – einschließlich des Risikos der Qualitäts- und Wertminderung – beim Verkäufer oder dem Frachtführer. Artikel 9.1 gilt dabei übereinstimmend.

Nach Ablauf der vom Verkäufer anzugebenden maximalen Lagerdauer ist der Verkäufer berechtigt, nach eigenem Ermessen und ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, den Vertrag mit dem Käufer auf die in Artikel 10 unten genannte Weise ganz oder teilweise aufzulösen und die Waren an (einen) Dritte(n) zu verkaufen und zu liefern. In diesem Fall haftet der Käufer für alle Schäden, die dem Verkäufer hierdurch entstehen.


Artikel 8. Preise, Rechnungslegung und Zahlung

8.1 Alle Preise, die der Verkäufer dem Käufer anbietet, sind Nettopreise und verstehen sich ausschließlich Umsatzsteuer, Versicherung und Transportkosten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Der Verkäufer ist berechtigt, die angebotenen Preise jederzeit vor Abschluss des Vertrages im Sinne von Artikel 3.2 zu ändern.

8.2 Der Verkäufer hat nach dem Zustandekommen des Vertrages das Recht auf Preisänderung, wenn die Preissteigerung die Folge eines der folgenden Faktoren ist: i) Steuererhöhungen oder Erhöhungen anderer Abgaben und/oder behördlicher Lasten, ii) veränderte Wechselkurse, iii) Lohnsteigerung, Erhöhung der Transportkosten und/oder Einkaufspreise. Der Käufer ist in diesem Fall jederzeit zur Auflösung des Vertrags innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach schriftlicher Bekanntgabe der Preisänderung an ihn gemäß Artikel 10 berechtigt, ohne dass der Verkäufer zu irgendeinem etwaigen Schadensersatz verpflichtet ist.

8.3 Liegt der Rechnungsbetrag einer gelieferten Sendung unter EUR 250,00, ist der Verkäufer berechtigt, einen Zuschlag exklusive Umsatzsteuer für Verwaltungskosten zu berechnen.

8.4 Der Verkäufer ist berechtigt, vor der Lieferung zu fakturieren und eine vollständige oder teilweise Zahlung zu verlangen. Die Zahlung muss innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist. Eine Zahlung kann auch für Teillieferungen gefordert werden. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, die Lieferung auszusetzen, bis der Käufer eine Anzahlung geleistet hat.

8.5 Hat der Käufer die fälligen Beträge nicht innerhalb der vereinbarten Frist vollständig bezahlt, gerät er nach Ablauf dieser Frist – oder 30 Tage nach Rechnungsdatum – in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. In diesem Fall:

  1. a) schuldet der Käufer Zinsen auf den ausstehenden Betrag in Höhe des gesetzlichen Handelszinses gemäß Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) ab dem Datum, an dem der geschuldete Betrag fällig wurde, bis zum Zeitpunkt der Zahlung und
  2. b) alle dem Verkäufer im Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug entstehenden Kosten, wie Prozesskosten und außergerichtliche Kosten, einschließlich der Kosten für einen Rechtsbeistand, Gerichtsvollzieher und Inkassobüros, gehen zu Lasten des Käufers. Die außergerichtlichen Kosten (auch Mindestkosten) werden auf der Grundlage des Erlasses über die Standardisierung von Inkassokosten (Besluit Normering Incassokosten) berechnet.

Dies alles gilt unbeschadet der sonstigen Rechtsmittel des Verkäufers gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder geltendem Recht, einschließlich des Rechts auf Schadensersatz.

8.6 Für den Fall, dass den vom Verkäufer gerichtlich geltend gemachten Zahlungsansprüchen ganz oder teilweise stattgegeben wird, hat der Käufer dem Verkäufer alle dem Verkäufer entstandenen Verfahrenskosten einschließlich der Kosten des Rechtsbeistandes zu erstatten, und zwar auch solche Beträge, die vom Gericht nicht zugesprochen wurden, es sei denn, der Verkäufer wurde allein zum Tragen der Verfahrenskosten verurteilt.

8.7 Zahlungen des Käufers dienen immer zur Zahlung aller fälligen Zinsen und Kosten und in der Folge zur Zahlung der am längsten ausstehenden fälligen Rechnungen, auch wenn der Käufer angibt, dass sich die Zahlung auf eine (spätere) Rechnung bezieht.

8.8 Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtungen auszusetzen, es sei denn, der Verkäufer hat bestätigt, dass die Beanstandungen des Käufers bezüglich einer Rechnung berechtigt sind und diese Beanstandungen Auswirkungen auf die Höhe der Rechnung haben. Der Käufer ist nicht zur Aufrechnung berechtigt.

8.9 Alle in diesem Artikel genannten Fristen sind Endfristen im Sinne von Art. 6:83(a) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW).


Artikel 9. Eigentumsvorbehalt und andere Sicherheiten

9.1 Unbeschadet der Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben alle vom Verkäufer zu irgendeinem Zeitpunkt gelieferten Waren Eigentum des Verkäufers, bis alle Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer, im Sinne von Artikel 92 Buch 3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW), gleich aus welchem Grund und ungeachtet der Verjährung, einschließlich Zinsen und Kosten, durch Zahlung des Käufers getilgt worden sind. Vor der vollständigen Zahlung ist der Käufer nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder deren Eigentum zu übertragen, ausgenommen die vom Verkäufer gelieferte Ware, die der Käufer im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs überträgt. Im Falle eines Verstoßes dagegen sowie im Falle der vollständigen oder teilweisen Anwendbarkeit von Artikel 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Verkäufer berechtigt, alle vom Verkäufer gelieferten Waren zurückzunehmen oder von dem Ort, an dem sich diese Waren befinden, zurücknehmen zu lassen, ohne dass es einer Genehmigung des Käufers oder des Gerichts bedarf. Gleichzeitig wird dann jede Forderung des Verkäufers sofort und in voller Höhe fällig.

9.2 Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren mit der erforderlichen Sorgfalt und als erkennbares und unverwechselbares Eigentum des Verkäufers aufzubewahren. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes gegen Feuer-, Wasser- und Explosionsschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und dem Verkäufer auf Verlangen die Policen dieser Versicherungen zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.

9.3 Für den Fall, dass der Verkäufer seine in Absatz 1 genannten Rechte ausüben möchte, ermächtigt der Käufer den Verkäufer oder einen von ihm zu benennenden Dritten hiermit bedingungslos und unwiderruflich, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum des Verkäufers befindet (oder befinden könnte), und dieses Eigentum mitzunehmen. Daraus eventuell entstehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

9.4 Wenn die Finanzlage und/oder das Zahlungsverhalten des Käufers nach Ansicht des Verkäufers dazu Anlass gibt, ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer für die erste oder nachfolgende Lieferungen unverzüglich eine Sicherheit in einer vom Verkäufer zu bestimmenden Form zu verlangen und/oder eine Vorauszahlung zu leisten. Wenn der Käufer die geforderte Sicherheit nicht stellt, ist der Verkäufer unbeschadet seiner sonstigen Rechte berechtigt, die weitere Erfüllung des Vertrages unverzüglich auszusetzen oder ihn aufzulösen, ohne selbst zu irgendeinem Schadenersatz gegenüber dem Käufer verpflichtet zu sein, und alles, was der Käufer dem Verkäufer aus welchem Grund auch immer schuldet, wird sofort fällig und zahlbar.


Artikel 10. Auflösung und Aufschub

10.1 Die Auflösung des Vertrages kann ausschließlich schriftlich erfolgen. Die Auflösung des Vertrages wegen zurechenbarer Mängel ist nach Ablauf einer Ausschlussfrist sofort nach Ablauf dieser Frist möglich. In allen anderen Fällen, in denen noch kein Verzug vorliegt, ist eine Auflösung nur nach einer schriftlichen, möglichst detaillierten Inverzugsetzung zulässig, die eine angemessene Frist zur Erfüllung setzt.

10.2 Für den Fall, dass dem Käufer oder dem Verkäufer ein Zahlungsaufschub gewährt wird oder ein solcher angedroht wird, wenn ein Insolvenzantrag des Käufers oder des Verkäufers gestellt wird, wenn der Käufer oder der Verkäufer für insolvent erklärt wird, wenn der Käufer seine Geschäftstätigkeit einstellt, wenn die Auflösung der juristischen Person beschlossen wird oder wenn der Verkäufer oder der Käufer Informationen erhält, die mit angemessener Sicherheit darauf hindeuten, dass der Käufer oder der Verkäufer wahrscheinlich nicht in der Lage sein wird, ihren Verpflichtungen nachzukommen, ist der Verkäufer oder der Käufer berechtigt, alle zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verträge ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung per Einschreiben aufzulösen, ohne gerichtliche Beteiligung erforderlich ist.

10.3 Im Falle der Auflösung des Vertrages werden die Waren, die der Verkäufer bereits geliefert hat, und die damit verbundene Zahlungsverpflichtung nicht rückgängig gemacht, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Verkäufer in Bezug auf den wesentlichen Teil dieser Leistung in Verzug ist. Beträge, die der Verkäufer vor der Auflösung im Zusammenhang mit dem, was er in Ausführung des Vertrages bereits ordnungsgemäß geleistet oder geliefert hat, in Rechnung gestellt hat, bleiben unter Beachtung des vorigen Satzes in voller Höhe fällig und werden zum Zeitpunkt der Auflösung sofort zahlbar.

10.4 Diese Auflösung kann sich nach dem Ermessen des Verkäufers auch auf bereits gelieferte Waren aus demselben Vertrag beziehen, wenn diese Waren nach diesem Vertrag (Auftragsbestätigung) als Set hätten geliefert werden sollen. In der/den vorgenannten Situation(en) ist der Käufer berechtigt, die Ware auf eigene Kosten und Gefahr an den Verkäufer zurückzusenden und eventuell geleistete Zahlungen für die Ware vom Verkäufer zurückzufordern.

10.5 Wenn der Käufer irgendeine Verpflichtung aus einem Vertrag mit dem Verkäufer nicht erfüllt, ist der Verkäufer berechtigt, alle zu diesem Zeitpunkt zwischen ihnen bestehenden Verträge ohne gerichtliche Beteiligung auszusetzen, dies alles unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Rechte des Verkäufers in einem solchen Fall.


Artikel 11. Reklamationen

11.1 Der Käufer beachtet die Vorschriften über die Art der Lagerung und den Umgang mit der gelieferten Waren. Der Käufer kontrolliert die Ware bei Lieferung oder innerhalb von 3 Werktagen danach.

11.2 Reklamationen von Lieferungen des Verkäufers sind vom Käufer innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung schriftlich direkt an den Verkäufer zu richten, andernfalls erlischt das Recht zur Reklamation und die Lieferung gilt als akzeptiert. Dies ist nur dann anders, wenn der Käufer nachweisen kann, dass es sich um einen Mangel handelt, der zum Zeitpunkt der Lieferung bereits bestanden hat, sich aber erst 3 Werktage nach der Lieferung gezeigt hat, und dass der Mangel bei der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Kontrolle nicht erkennbar war oder vernünftigerweise nicht erkennbar sein konnte. Reklamationen müssen mittels einer schriftlichen (oder per E-Mail) genauen Angabe der Art und des Grundes der Beanstandungen, in jedem Fall einschließlich datierter Fotos, die die Beanstandungen zeigen, und unter Vorlage der Packliste und (falls bekannt) der entsprechenden Rechnungsnummer erfolgen. Durch das Einreichen einer Reklamation wird die Verpflichtung zur Zahlung der streitigen Ware ausgesetzt. Der Käufer muss die mangelhaften Waren innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der ersten Aufforderung des Verkäufers nach Einreichen einer Reklamation ordnungsgemäß verpackt an den Verkäufer senden.

11.3 Bei einer begründeten Reklamation ist der Verkäufer verpflichtet, nach die mangelhaften Waren nach eigenem Ermessen nachzubessern oder durch andere Waren gemäß der Bestellung zu ersetzen, sofern die Neulieferung oder Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist nach der begründeten Reklamation erfolgt. Der Käufer hat in diesem Fall kein Recht auf Schadenersatz.

11.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, eine eventuelle Wertminderung der Ware bei der Bestimmung der Folgen einer begründeten Reklamation zu berücksichtigen. Das Vorstehende gilt nicht, wenn der Käufer nachweist, dass die Wertminderung vollständig auf den Verkäufer zurückzuführen ist.

11.5 Rücksendungen im Zusammenhang mit Reklamationen, von denen die im zweiten Satz von Absatz 2 genannten Informationen nicht vorab gesendet wurden oder diesen nicht beiliegen, sind nicht zulässig. Sendet der Käufer dennoch entgegen dieser Regelung Waren zurück oder sendet er Waren unberechtigterweise zurück, werden diese auf Gefahr und Kosten des Verkäufers, sofern die Annahme vom Verkäufer nicht verweigert wurde, zur Verfügung des Käufers gehalten, ohne dass eine Anerkennung der Richtigkeit eines etwaigen Garantieanspruches möglich ist. Die Kosten für unbegründete Rücksendungen gehen zu Lasten des Käufers.


Artikel 12. Garantie und Haftung

12.1 Angaben des Verkäufers oder in seinem Namen über die Beschaffenheit, Zusammensetzung, Anwendungsmöglichkeiten, Eigenschaften und Behandlung der gelieferten Waren sind indikativ und gelten nur dann als Garantie, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich in Form einer Garantie bestätigt werden.

12.2 Wenn der Käufer während der Garantiefrist ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers Reparaturen oder Änderungen an den gelieferten Waren vornimmt oder vornehmen lässt, erlischt die Garantiepflicht sofort.

12.3 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die auf einem Mangel, einer unerlaubten Handlung oder einer sonstigen Handlung des Verkäufers beruhen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit des Verkäufers persönlich oder von zur Geschäftsführung des Verkäufers gehörenden leitenden Angestellten vor.

12.4 Haftet der Verkäufer ungeachtet der Bestimmungen aus 12.3, beschränkt sich diese Haftung auf den Ersatz des vom Käufer erlittenen direkten Schadens bis zur Höhe des Rechnungsbetrags für den betreffenden (Teil-)Vertrag oder Auftrag. In keinem Fall jedoch übersteigt die Gesamthaftung des Verkäufers für unmittelbare Schäden, gleich aus welchem Grund, EUR 50.000,00.

12.5 Unter einem direkten Schaden ist ausschließlich zu verstehen:

  1. angemessene Kosten, die der Käufer aufwenden müsste, um die Erfüllung des Vertrages durch den Verkäufer herbeizuführen Dieser alternative Schaden wird jedoch nicht ersetzt, wenn der Vertrag durch oder auf Veranlassung des Käufers aufgelöst wird.
    b. angemessene Kosten für die Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, soweit es sich um einen unmittelbaren Schaden im Sinne dieses Vertrages handelt
  2. angemessene Kosten, die zur Schadensvermeidung oder -begrenzung entstanden sind, sofern der Käufer nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des unmittelbaren Schadens im Sinne dieses Vertrages geführt haben.


12.6 Außer bei Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit ist die Haftung des Verkäufers für Folgeschäden ausgeschlossen. Als Folgeschäden gelten auch entgangener Gewinn und Betriebsunterbrechung. Die Bestimmungen aus Artikel 12.4 gelten übereinstimmend.

12.7 Voraussetzung für das Bestehen eines etwaigen Schadensersatzanspruches ist stets, dass der Käufer dem Verkäufer den Schaden so schnell wie möglich nach dessen Eintritt schriftlich anzeigt. Ein etwaiger Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer verjährt bereits mit Ablauf von 6 Monaten nach Kenntnisnahme des Schadens/der Forderung. Unter Kenntnisnahme ist zu verstehen: der Zeitpunkt, in dem der Käufer wusste oder hätte wissen müssen, dass ein Schaden vorliegt.


Artikel 13. Höhere Gewalt

13.1 Keine der Parteien ist verpflichtet, irgendeine Verpflichtung zu erfüllen, wenn sie durch höhere Gewalt daran gehindert wird.

13.2 Unter höherer Gewalt wird jeder Umstand verstanden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Eis, extreme Wetterbedingungen, Terroranschläge, Überschwemmungen, gesetzliche Beschränkungen, Unzulänglichkeiten von Lieferanten und Helfern des Verkäufers, Streik, staatliche Eingriffe, einschließlich staatlicher Maßnahmen bei Pandemien wie z.B., aber nicht beschränkt auf, Lockdowns, Schließung von Fabriken und Grenzen, Lieferverzögerungen, Exportverbote, Unruhen, Krieg, Mobilmachung, Transportbeschränkungen, defekte Maschinen, Störungen in der Energieversorgung, Einfuhrbeschränkungen, Feuer und alle anderen Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers oder Käufers liegen und aufgrund derer die normale Erfüllung des Vertrages vom Verkäufer oder Käufer vernünftigerweise nicht verlangt werden kann.

13.3 Die von der höheren Gewalt betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

13.4 Im Falle von höherer Gewalt kann die Gegenpartei keine Entschädigung verlangen.

13.5 Wenn ein Fall von höherer Gewalt dazu führt, dass ein vereinbarter Termin oder eine vereinbarte Frist, einschließlich einer eventuellen Nachlieferungsfrist von 20 Arbeitstagen, überschritten wird, ist die Gegenpartei berechtigt, den betreffenden Vertrag schriftlich aufzulösen, ohne dass die auflösende Partei dadurch schadenersatzpflichtig wird.


Artikel 14. Rücksendung nicht mangelhafter Waren

14.1 Nicht mangelhafte Ware darf nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verkäufers und gemäß dessen Rücksendungsweisungen an den Verkäufer zurückgesandt werden.

14.2 Sofern der Verkäufer keine anderslautenden Anweisungen erteilt, hat der Käufer Rücksendungen von nicht mangelhaften Waren portofrei und mit einer schriftlichen Erklärung zu versenden. Diese Erklärung muss in jedem Fall das Datum, an dem der Käufer die betreffenden Waren vom Verkäufer erworben hat, sowie das Datum und die Nummer der entsprechenden Rechnung des Verkäufers enthalten.

14.3 Rücksendungen werden nur dann gutgeschrieben, wenn die betreffenden Waren noch verkaufsfähig sind. Dies liegt im Ermessen des Verkäufers.

14.4 Unbeschadet der Bestimmungen der vorstehenden Absätze erfolgt eine Gutschrift nur unter der Voraussetzung, dass die zurückgesandten Waren in der unbeschädigten Originalverpackung verpackt und frei von Preis- und/oder sonstigen Kennzeichnungsetiketten oder Aufklebern ist.

14.5 Im Falle einer Rücksendung nach Lieferung kann der Verkäufer – nach eigenem Ermessen – den Nettorechnungsbetrag je nach Absatzfähigkeit und Art der zurückgegebenen Waren teilweise gutschreiben.

14.6 Der Käufer bleibt für den nach der Gutschrift verbleibenden Betrag haftbar, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.

 

Artikel 15. Streitfälle und anwendbares Recht

15.1 Alle Streitfälle im Zusammenhang mit einem Vertrag oder der Ausführung eines Vertrages zwischen dem Käufer und dem Verkäufer, die nicht in gegenseitiger Rücksprache zwischen den Parteien gelöst werden können, werden dem zuständigen Richter in dem Bezirk vorgelegt, in dem der Verkäufer seinen Sitz hat. Der Verkäufer hat abweichend hiervon das Recht, dem zuständigen Richter des Bezirks einen Streitfall vorzulegen, in dem der Käufer seinen Sitz hat, vorzulegen. 

15.2 Auf alle Verträge und Rechtsverhältnisse aus anderen Gründen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer findet niederländisches Recht Anwendung. Das Wiener Kaufrecht (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Hinterlegt bei der Handelskammer in Utrecht (Die Niederlande) unter der Nummer 40478858 am 18-01-2021.

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